Wahrheit und/oder Barmherzigkeit?

aus OWEP 3/2007  •  von Zbigniew Nosowski

Zbigniew Nosowski ist Chefredakteur der Warschauer katholischen Monatszeitschrift „Więź“. Er gehörte zur Arbeitsgruppe, die der polnische Ombudsmann für Bürgerrechte zur Untersuchung der Dokumente über Erzbischof Wielgus berief.

Selten verläuft Geschichte – insbesondere Kirchengeschichte – so schnell wie in Polen an der Schwelle von Dezember 2006 und Januar 2007. Die Ereignisse im Zusammenhang mit der Ernennung Bischof Stanisław Wielgus‘ zum Warschauer Metropoliten und mit seinem späteren Verzicht unmittelbar vor der Amtseinführung in der Warschauer Kathedrale erscheinen präzedenzlos in der Kirche der Gegenwart.

Die Medien der Welt konzentrierten plötzlich ihr Interesse auf Polen. Über 17 Jahre nach dem Zusammenbruch des Kommunismus wurden in Polen – das im Kampf gegen das Ostmitteleuropa von Stalin aufgezwungene Regime in vorderster Reihe gestanden hatte – die kommunistischen Spezialdienste erneut zu einem brennenden Thema. Die Beschuldigung, geheim mit diesen Diensten zusammengearbeitet zu haben, führte zu Protesten gegen die Ernennung Erzbischof Wielgus‘ und letztlich zu seinem Amtsverzicht. Präzedenzlos war auch die Tatsache, dass der Vatikan zuerst mit seiner ganzen Autorität den Ernannten (und scheinbar zu Unrecht Beschuldigten) unterstützte und etliche Tage später – unter dem Einfluss neuer Dokumente – seinen Standpunkt änderte.

Die Kirche: Expertin für Sünde

Die Probleme von Erzbischof Wielgus sind nur eines von vielen Beispielen für einen zur Zeit in Polen, aber auch in anderen postkommunistischen Ländern verlaufenden Prozess, in dem es darum geht, die Vergangenheit von Personen in hohen Vertrauensstellungen zu überprüfen. Diesen Prozess belegte man mit dem Namen „Lustration“. Dieses Wort kann Überprüfung, Aufhellung, Kontrolle bedeuten. Konkret geht es darum, ob eine Person in kommunistischer Zeit Geheimer Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes (Służba Bezpieczeństwa – abgekürzt: SB) war, der sich damit befasste, alle Erscheinungen von Unabhängigkeit in der Gesellschaft zu bekämpfen – auch mit dem Kampf gegen die Religion (der Staatssicherheitsdienst verfügte über eine besondere Abteilung, die sich ausschließlich auf kirchenfeindliche Handlungen konzentrierte).

Theoretisch müsste auf einem moralisch so delikaten Gebiet der Kirche eine besondere Rolle zufallen. Sie ist ja „Expertin“ für menschliche Sünde und dafür, wie man davon frei wird. Gerade die Kirche sollte in der öffentlichen Debatte in einer zugleich fordernden wie langmütigen Sprache reden: mit Verständnis für die menschlichen Schwächen, ohne jedoch die Grenze zwischen Gut und Böse zu verwischen. Für die Kirche ist die Lustration übrigens ein zusätzlich wichtiges Thema. Hier geht es ja um für das Christentum ganz fundamentale Begriffe – nämlich Sünde und Sühne, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit, Wahrheit einerseits und Vergebung und Versöhnung andererseits. Um als glaubwürdige Stimme des Gewissens in der Lustrationsdebatte zu gelten, muss man jedoch fähig sein, sich klug – gemäß den verkündeten Prinzipien – mit der Lustration in den eigenen Reihen auseinanderzusetzen. Daran haperte es jedoch. Die Bischöfe unterstützten für gewöhnlich ganz entschieden Aktivitäten, die zur Aufhellung der Vergangenheit führen; als es jedoch zu Fragen nach eventuellen geistlichen Mitarbeitern des kommunistischen Staatssicherheitsdienstes kam, gab es ein peinliches Schweigen.

Das Schweigen der Bischöfe und Ordensoberen stützte sich auf mehrere Prämissen. Erstens meinte ein Teil von ihnen ganz einfach, die eventuelle Zusammenarbeit ihrer Untergebenen mit kommunistischen Geheimdiensten sei eine Sünde wie so viele – es genüge also, sie in der Beichte zu bekennen. Zweitens überwog die (sehr richtige) Überzeugung, dass die Kirche als Ganzes sich in der kommunistischen Zeit höchste Anerkennung als Sachwalter der ihrer Freiheit beraubten Gesellschaft erworben habe. Drittens: Selbst wenn manche Kirchenobere meinten, dass die Aufklärung der Vorwürfe in solchen Dingen öffentlich erfolgen solle, waren sie ohnehin überzeugt, dass keinerlei Archivmaterialien zugänglich seien. Denn mehrfach hatten frühere Leiter des kommunistischen Innenministeriums versichert, nach 1989 seien die Akten von Priestern unwiederbringlich zerstört worden. Und da gab es allerdings Einiges, was zu zerstören war, denn im kommunistischen Polen standen alle Geistlichen unter Bespitzelung. Für jeden jungen Mann, der ins Priesterseminar eintrat, legten die Geheimdienste sofort eine besondere „Operative Evidenzakte für Priester“ an. Keine andere gesellschaftliche Gruppe wurde im kommunistischen Polen so detailliert beobachtet wie der Klerus.

Logik der Enthüllung gegen die Logik des Nicht-Schaden-Wollens

Bald jedoch erwies sich: Die Archive der Staatssicherheit, die das neu gegründete „Institut der nationalen Erinnerung“ (polnisch: Instytut Pamięci Narodowej = IPN) übernommen hatte, enthalten Informationen über manche Priester, die Geheime Mitarbeiter der kommunistischen Dienste waren. Als diese Informationen in den Medien erschienen, war die erste Reaktion ein Schock. Es wurde zur Norm, dass die solcher Kollaboration beschuldigten Personen konsequent leugnen. Ihre Freunde reagieren auf zweierlei Weise: Sie helfen der ihnen nahestehenden Person, indem sie entweder ihren Glauben an deren Ableugnungsversuche beteuern oder gemeinsam mit dieser Person versuchen, die Wahrheit zu ergründen. Unter den Geistlichen kam es manchmal zu Abwehrreaktionen, die für geschlossene berufliche Korporationen typisch sind: Man schließt die Reihen. Boshafte Kommentatoren sprachen von einer „Solidarität der Soutanen“ statt der „Solidarität der Gewissen“. Daneben gab es einerseits auch (geistliche und weltliche) Kämpfer für die Wahrheit, die – manchmal in der Art „Einsamer Sheriffs“ – im Gegensatz zu ihren Oberen ehrliche historische Untersuchungen und die volle Offenlegung und Enthüllung der Archive forderten. Andererseits sprach man von der Wahrscheinlichkeit, dass Dokumente gefälscht seien, von der Möglichkeit, dass unschuldigen Menschen Schaden zugefügt werde, von dem Recht ehemaliger Geheimer Mitarbeiter der Staatssicherheit auf Umkehr und Versöhnung.

Folglich kam es in diesem Streit nicht nur zu einem Zusammenprall der Interessen und politischen Überzeugungen, sondern auch zu einem Wertekonflikt. Einerseits hatten (und haben wir noch immer) die „Enthüller“, andererseits diejenigen, die niemandem Schaden zufügen wollen. Die einen interessierte einzig (oder vor allem) die Offenlegung der Wahrheit und der Vollzug des Aktes geschichtlicher Gerechtigkeit. Die anderen sorgten sich so sehr um das Menschenrecht auf den guten Namen und auf Barmherzigkeit für die Sünder, dass sie die Forderungen der Gerechtigkeit weit in den Hintergrund rückten oder die Wahrheit gar nicht kennenlernen wollten.

Aufrechte Menschen gab es auf beiden Seiten des Streites. Unter den Anhängern des Schweigens zum Thema Geheimdienstakten sind ja nicht nur ehemalige kommunistische Funktionäre und Agenten, sondern auch Menschen, die so sehr darum besorgt sind, dass keinem einzigen Unschuldigen Unrecht geschieht, dass sie meinen, man sollte man besten „diese Papiere“ nicht anrühren. In dieser Gruppe gibt es auch fromme Christen, die das öffentliche Waschen schmutziger Wäsche aus der Vergangenheit für erniedrigend und nicht evangeliumsgemäß halten. Die „Enthüller“ dagegen bagatellisieren das mögliche neue Unrecht, das bei einer für alle geltenden Öffnung der Archive entstehen kann; sie denken in erster Linie daran, in berechtigter Weise die Wahrheit aufzudecken und das Unrecht wiedergutzumachen, das vor Jahren ihren damaligen Freunden in der Opposition durch sie verratende Geheime Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes zugefügt wurde.

Theoretisch lässt sich leicht behaupten, wir müssten nicht unbedingt vor die Wahl „Wahrheit oder Barmherzigkeit“ gestellt sein, es sei auch möglich, beide Werte zu verbinden. So ließen sich Lösungen erarbeiten, die die Wahrheit enthüllen und gleichzeitig die Würde jedes Menschen achten. Die Wahrheit könne man ja in einer Weise sagen, die wirklich befreit, nicht aber nur den Opfern die Genugtuung gibt, dass das Unrecht an den Tag gekommen ist. Barmherzigkeit müsse aber kein Synonym für Nachsicht und Straflosigkeit sein. In der Praxis jedoch begegnet man schwerlich solchen Haltungen, und noch schwerer fällt es, sie in die Sprache des Rechts umzusetzen. Der Streit nahm folglich noch zu.

Gebrochene Gewissen

Ein Dokument sollte, wie sich später erwies, bei der Antwort auf die mit der Lustration zusammenhängenden schwierigen moralischen Fragen eine Schlüsselrolle spielen. Dabei geht es um die ausführliche im August 2006 beschlossene Denkschrift der Polnischen Bischofskonferenz „zur Frage der Zusammenarbeit mancher Geistlicher mit den Sicherheitsorganen im Polen der Jahre 1944-1989“. Die Oberhirten nannten darin Kriterien für die moralische Beurteilung der Zusammenarbeit mit dem kommunistischen Geheimdienst.

Die Denkschrift geht von der Feststellung aus: „Die Kirche fürchtet die Wahrheit nicht, denn sie glaubt an Jesu Wort, dass die Wahrheit befreit. Die Kirche fürchtet auch nicht die redliche Lustration, wenn dieses Wort bedeuten soll: Ringen um die schmerzhafte Wahrheit mit dem Ziel der Reinigung und Versöhnung.“ Die Zusammenarbeit mit den „Feinden von Kirche und Religion“ wurde dort als öffentliche Sünde bezeichnet: „Ein solches Handeln hat stets die Dimension des öffentlichen Ärgernisses, auch wenn es damals in dem kleinen Bereich der Kirchenfeinde stattfand ... Durch die Medien verstärkt, wird es heute zu einem Ärgernis, das den Glauben in den Herzen vieler Menschen zerstört, denn so wirkt der Mechanismus des Bösen.“

In Einklang mit der historischen Wissenschaft unterscheiden die Bischöfe zahlreiche Formen und Ebenen des Engagements in der Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst. In moralischer Hinsicht bewerten sie jedoch schon die Tatsache der Verpflichtung zur Zusammenarbeit entschieden negativ. Eindringlich stellen sie fest: „Das Wesen des Bösen bei der Zusammenarbeit mit den Feinden der Kirche besteht in der freiwilligen Unterordnung unter die totalitäre Macht und darin, dass man sich ihr ausliefert. Eine solche Unterordnung wirkt geradewegs gegen das Gewissen dessen, der sich unterordnet ... Den Sicherheitsorganen der Volksrepublik Polen ging es wider allen Anschein nicht nur um die übermittelten Berichte, sondern darum, denjenigen im Gewissen zu binden, der die Zusammenarbeit mit ihnen unterzeichnete. Er brauchte gar keine Meldung zu übermitteln; es genügte, dass er durchs Leben ging im Bewusstsein des Verrats, den er mit der Unterzeichnung unter die Verpflichtung übte.“

Manchmal hatten wir es mit nur scheinbarer Zusammenarbeit zu tun – z. B. übernahm der Geheime Mitarbeiter die ihm übertragenen Aufgaben, setzte sie aber nicht in die Tat um. Auch in diesem Fall sind die polnischen Bischöfe sehr entschieden: „Frei von Verantwortung für sein Tun ist auch der nicht, dessen Zusammenarbeit nur scheinbar war. Denn bekanntlich wurde jede – selbst die scheinbar unbedeutende – Information zum Schaden der Kirche genutzt.“

Wenn die Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst eine öffentliche Sünde ist, dann können auch die Bitte um Vergebung und die Buße keinen nur individuellen Charakter haben. Die Bischöfe schreiben über die Vergebungsbitte des schuldig Gewordenen: „Falls Unrecht in einem gegebenen Umfeld angerichtet wurde, dann muss er das in diesem Umfeld öffentlich tun.“ Besonders diejenigen, die anderen real geschadet haben, „müssen – unter Rücksicht der sozialen Dimension von Sünde und Wiedergutmachung – bereit sein, dafür auch öffentliche Verantwortung zu übernehmen.“

Die Denkschrift des Episkopats vom August 2006 lässt, wenngleich sie strenge moralische Kriterien enthält, die Barmherzigkeit nicht außer acht. Eindringlich verweist sie jedoch darauf, dass der Weg zur Versöhnung in der ehrlichen Reinigung der Erinnerung besteht. Aus der Perspektive der Zeit erweist sich als Schwachstelle dieses Dokuments nur das Fehlen eines pastoralen Handlungsplans in dieser Frage, ferner die Tatsache, dass man den Grundsatz akzeptierte: „Nicht reflektiert wird über die Lage, in der einem Geistlichen der Mut fehlt, sich zu der Sünde zu bekennen.“ Diese – theoretisch an sich richtige – Prämisse erwies sich als naiv. Jedem Menschen fällt es schwer, sich zu seinen Sünden zu bekennen. Priestern fällt das jedoch noch schwerer ...

Die Unfähigkeit, Schuld aus der Vergangenheit anzuerkennen, lässt sich mit psychologischen oder soziologischen Faktoren erklären, wie z. B. dem Wunsch, ein gutes Bild von sich selbst zu bewahren, ferner mit Amnesie, mit dem rationalen Erklärungsversuch für die Handlungen oder mit der weiterhin andauernden Furcht vor der Offenlegung der moralischen Gründe für eine Erpressung, wenn diese der Anwerbung zugrunde lag. Es gibt jedoch auch eine geistige Ebene – das gebrochene Gewissen. Der Schlag gegen die Gewissen der Geheimen Mitarbeiter war ein Ziel im Handlungsplan des Staatssicherheitsdienstes. Wie sich zeigt, war dieser Schlag in einem großen Teil der Fälle erfolgreich und von Dauer.

Unterschiedliche Versionen der Wahrheit

Dass die Bischöfe die richtigen Prinzipien akzeptiert hatten, bedeutete jedoch nicht automatisch, dass sie die richtige Praxis eingeführt hätten. Nur in manchen Diözesen und Orden bildete man besondere historische Kommissionen mit dem Ziel, die im Institut der nationalen Erinnerung gesammelten Dokumente zu erforschen. Die meisten Kommissionen bestanden nur „auf dem Papier“, manche traten nicht ein einziges Mal zusammen ... Ähnlich stand es anfänglich um die von der Bischofskonferenz einberufene gesamtpolnische Kirchliche Historische Kommission. Obwohl zu ihr hervorragende Historiker und Juristen, Laien und Geistliche gehörten, begann die Kommission zwei Monate lang nicht mit ihrer Arbeit. Denn die Bischöfe hatten deren Kompetenzen und Arbeitsbereich nicht exakt bestimmt.

Einen Umbruch in der ganzen Debatte brachte der Fall von Erzbischof Wielgus. Nach der Ernennung des bisherigen Bischofs von Płock zum Warschauer Metropoliten tauchten Gerüchte über seine angebliche Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst auf. Lange Zeit jedoch waren keinerlei Dokumente bekannt. Im Folgenden beschreibe ich nur die wichtigsten Ausschnitte der vom Erzbischof dargelegten, sich wandelnden Versionen von Wahrheit sowie die hauptsächlichen Festlegungen der Kommissionen, die die Dokumente in den Archiven untersuchten.

Am 20. Dezember 2006 – 18 Tage vor dem geplanten Einzug des neuen Metropoliten in die Warschauer Kathedrale – beschuldigte eine rechtsgerichtete Wochenzeitung, die „Gazeta Polska“, Bischof Wielgus eindeutig der Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst, ohne jedoch Beweise zu liefern. Der Bischof selber bestritt durch seinen Sprecher entschieden die Nachreden und bezeichnete sie als einen gegen ihn gerichteten Angriff, der mit seinen Anschauungen zusammenhänge (Erzbischof Wielgus gilt als eine führende Gestalt der konservativen Gruppe unter den polnischen Bischöfen). In der hitzigen Mediendiskussion meldeten sich Stimmen, die den Vorschlag machten, die Amtseinführung bis zur Klärung der erhobenen Vorwürfe zurückzustellen. Der Bischof selber jedoch meinte nicht, dass irgend etwas öffentliche Klärungen erforderte.

Am 29. Dezember verkündete der Ombudsmann für Bürgerrechte, Janusz Kochanowski, er habe eine Arbeitsgruppe berufen, die die Dokumente über die Vergangenheit von Erzbischof Wielgus untersuchen solle. Von den Arbeitsergebnissen der Gruppe machte der Ombudsmann seine eventuellen weiteren Schritte zur Verteidigung des guten Namens des beschuldigten Erzbischofs abhängig.

Schon am nächsten Tag stellte Erzbischof Wielgus – der bis dahin nicht an der Einsichtnahme in Dokumente interessiert war – im Fernsehen fest, er werde nach der Amtseinführung eine kirchliche Kommission um deren Prüfung bitten. Gleichzeitig blieb er bei seiner Behauptung: „Ich war kein bewusster Mitarbeiter der Sicherheitsdienste. Ich habe nie etwas unterschrieben, nie irgendeinen schriftlichen Bericht verfasst.“ Er gab jedoch zu, sich „bei verschiedenen Gelegenheiten“ mit Offizieren der kommunistischen Geheimdienste getroffen zu haben.

Am 31. Dezember erklärte der Erzbischof in einem Radiointerview erneut, er habe keinerlei Dokumente für den Staatssicherheitsdienst unterzeichnet. Er versicherte auch: „Niemals habe ich über irgend jemand eine nachteilige Information gegeben. Niemandem habe ich je geschadet.“ Am 2. Januar 2007 bekannte sich Erzbischof Wielgus in einem umfassenden Presseinterview bereits zu zahlreichen Begegnungen mit Offizieren des Staatssicherheitsdienstes („sogar bis zu fünfzehn Mal“ vor Auslandsreisen), aber auch dazu, ein Dokument unterzeichnet zu haben, das er auf Wunsch der kommunistischen Spionage eigenhändig niederschrieb. Wielgus versicherte auch: „Der Hl. Vater weiß alles über mich – denn in solchen Fragen wird nichts verhehlt. Trotz dieses Wissens hat er mich eindeutig ernannt.“ Am gleichen Tage bat der Erzbischof jedoch die Kirchliche Historische Kommission um eine schnelle Untersuchung seiner Akten.

Am 4. Januar morgens erschien in der Zeitung „Rzeczpospolita“ ein umfangreicher Artikel „Die geheime Geschichte des Erzbischofs“. Er behandelte den Inhalt der Geheimdienstakte von Priester Wielgus. Verfasser des Textes war der katholische Publizist Tomasz Terlikowski, der ebenfalls Zugang zum Archiv hatte. Am gleichen Tag veröffentlichte der Ombudsmann für Bürgerrechte die Ergebnisse seiner Analyse. Ohne so scharfe Worte wie Terlikowski zu gebrauchen, stellten die Mitglieder der Kommission des Ombudsmanns fest: „Die Vorwürfe sind nicht grundlos ... Die Tatsache der bewussten geheimen Zusammenarbeit des Priesters Stanisław Wielgus mit dem Spionagedienst (Abteilung I des Innenministeriums) in den Jahren 1973-1978 steht außer Zweifel ... Es ist jedoch nicht möglich, eindeutig den tatsächlichen Bereich der Zusammenarbeit, ihre Folgen und ihre Schädlichkeit für konkrete Personen zu beurteilen. Mittelbar verweisen diese Dokumente auch auf die Zusammenarbeit von Priester Wielgus mit der Abteilung IV des Wojwodschaftskommandos der Bürgermiliz in Lublin ab 1967.“ Am gleichen Tage erschien der volle Inhalt der Akte Wielgus auf den Internetseiten der „Gazeta Polska“.

Am nächsten Morgen wurde das Kommuniqué der Kirchlichen Historischen Kommission veröffentlicht. Ihre Festlegungen glichen denen, die die Arbeitsgruppe des Ombudsmanns formuliert hatte: „Es gibt zahlreiche, wesentliche Dokumente, die die Bereitschaft des Priesters Wielgus zu bewusster und geheimer Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen der VR Polen bestätigen. Aus den Dokumenten resultiert auch, dass sie aufgenommen wurde ... Die Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst war vom Episkopat verboten ... Die Kommission schließt nicht aus, dass in Zukunft neue Materialien über das behandelte Thema auftauchen können.“

Nachdem sich Erzbischof Wielgus mit den Arbeitsergebnissen dieser Kommission bekannt gemacht hatte, gab er eine umfassende Erklärung heraus, in der er weiterhin abstritt: „Nie habe ich irgendeine Erklärung zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst unterzeichnet, noch habe ich mich je für einen Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes gehalten.“ Er gab jedoch zu, 1978 eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Spionagedienst unterschrieben zu haben (hier muss erläutert werden, dass im kommunistischen Polen die Auslandsspionage keine vom Staatssicherheitsdienst getrennte Struktur, sondern deren Bestandteil war): „Ich hatte damals eine Begegnung mit einem sehr brutalen Funktionär der Spionage, der mich mit Gebrüll und Drohungen, mich zu vernichten, dazu zwang, eine Erklärung über die Zusammenarbeit mit der Spionage zu unterzeichnen. Das war mein Augenblick der Schwäche.“ Der Erzbischof versicherte weiterhin, er habe niemandem „mit meinen Taten oder Worten“ geschadet.

Am Abend des gleichen Tages, also bereits nach der formellen Inbesitznahme der Erzdiözese Warschau, änderte der Erzbischof erneut die Version der Ereignisse: Er gab nämlich eine Bußbotschaft an die Gläubigen heraus. Er schrieb von seiner „Verwicklung“ in die Zusammenarbeit mit den Diensten: „Allein durch die Tatsache dieser Verwicklung schadete ich jedoch der Kirche. Ich schadete ihr erneut, als ich in den letzten Tagen angesichts einer angefachten Medienkampagne die Tatsachen dieser Zusammenarbeit leugnete. Das setzte die Glaubwürdigkeit der Äußerungen von Männern der Kirche, darunter auch der sich mit mir solidarisierenden Bischöfe, aufs Spiel. Ich weiß, dass für viele von Euch, Brüder und Schwestern, dieses Abweichen von der Wahrheit eine nicht weniger schmerzhafte Tatsache darstellt als jene Verwicklung vor vielen Jahren ... Dem Hl. Vater erkläre ich in voller Demut, dass ich mich jeder seiner Entscheidungen unterwerfen werde.“ In der Erklärung sprach Erzbischof Wielgus nicht mehr davon, niemand geschadet zu haben, sondern: „Ich habe mich bemüht, niemand zu schaden.“

Die polnischen Katholiken waren mit einer großen Schwierigkeit konfrontiert. Denn es ist etwas anderes, einem reuigen Sünder zu vergeben, und wieder etwas anderes, die Überzeugung zu haben, dass in dieser konkreten Situation gerade dieser Mensch der entsprechend glaubwürdige Kandidat für die Führung der Warschauer Metropolie sein soll. Ein junger Geistlicher fragte mich zu jener Zeit, wie er, ein gewöhnlicher Priester, es den Menschen erklären soll – insbesondere solchen jungen, die selber zu unterschiedlichen Ausflüchten neigen: Dass es sich lohne und nötig sei, in der Wahrheit zu leben, wenn zu einem der wichtigsten polnischen Bischöfe ein Mensch geworden sei, der nicht fähig war, die Wahrheit über sein Leben zu sagen, und der sich erst unter Druck dazu bekannte.

Die Lage veränderte sich unerwartet am Sonntag, am Morgen des 7. Januar. Unmittelbar vor Beginn der Amtseinführung von Erzbischof Wielgus in der Warschauer Kathedrale veröffentlichte die Apostolische Nuntiatur in Warschau die Information über den Amtsverzicht des Warschauer Metropoliten. Höchstwahrscheinlich erfolgte die Demission unter dem Druck des Heiligen Stuhls.

Das beendete jedoch nicht den Streit zwischen polnischen Katholiken, auch nicht zwischen den Geistlichen. Für die einen ist Erzbischof Wielgus noch immer das Opfer einer Medienverschwörung, für die anderen das Opfer eigener Schwächen, insbesondere der Unfähigkeit, sich zu diesen zu bekennen. Der Streit wurde auch nicht durch die anscheinend eindeutige Äußerung des Apostolischen Nuntius in Polen, Erzbischof Józef Kowalczyk, beendet; er hatte gesagt, dass der Ernannte nicht die volle Wahrheit über seine Vergangenheit dargelegt habe: „Mit keinem einzigen Wort erinnerte er an die Tatsache, ein Papier über die Zusammenarbeit unterschrieben zu haben. Alle diese Aussagen waren unter Eid abgelegt.“

Läuterung?

Unmittelbare Frucht des Falles Wielgus ist die am 12. Januar 2007 getroffene Entscheidung der Diözesanbischöfe, sich einer Selbst-Lustration zu unterziehen. So kam es zu einem bisher unbekannten Ton der Offenheit. Dass man ein öffentliches Ringen um die Wahrheit nicht fürchten müsse, davon überzeugte sich bereits im Februar 2007 der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Józef Michalik. Bei der Arbeit der historischen Kommission erwies es sich nämlich, dass auch er vom Staatssicherheitsdienst als Geheimer Mitarbeiter registriert war. Der Erzbischof war von dieser Tatsache völlig überrascht. Obwohl es bisher in Polen nur sehr seltene bewiesene Fälle einer Falschregistrierung Geheimer Mitarbeiter gibt, klang das offene und ehrliche Fernsehinterview Erzbischof Michaliks sehr glaubwürdig. Diese Haltung brachte dem Erzbischof Sympathie und Vertrauen ein. Seine Haltung wurde allgemein als musterhafte Erläuterung der Situation anerkannt.

Dieser Fall scheint übrigens ein weiterer Beweis dafür, dass die polnische Gesellschaft gar nicht von Rachsucht besessen ist, wie dies manchmal einige ausländische Publizisten behaupten. Im polnischen öffentlichen Leben gibt es Raum für Wahrheit wie auch für Versöhnung. Die Polen sind fähig, ihren – politischen wie auch kirchlichen – Führungspersönlichkeiten zu vergeben. Sie erwarten jedoch, dass sie die Wahrheit sagen, insbesondere bereit sind, eigene Fehler anzuerkennen. Daran eben gebrach es Erzbischof Wielgus. Mehr als die Tatsache der Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst schadete ihm die Darlegung immer wieder neuer, einander widersprechender Versionen des Geschehenen.

Die Lustrations-Krise hat den polnischen Katholizismus erschüttert. Dies kann jedoch eine Lektion sein, die zu Gesundung und Läuterung führt. Glaubwürdigkeit ist der große Schatz der Kirche in der pluralistischen Gesellschaft. Die hitzige polnische Lustrations-Debatte zeigt erneut, dass die Gewissenserforschung der Kirche kein Symptom für Schwäche, sondern Ausdruck des Mutes ist, sich mit den Fehlern der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Die Kirche verliert nicht, wenn sie eine Sünde zugibt, sondern wenn sie in ihr verharrt. Durch Buße und geistige Umkehr kann sie in tieferem und authentischerem Sinne Kirche in der Zukunft sein.

Der Fall von Erzbischof Wielgus kann auch in weiterem Sinne gesehen werden – als deutlicher Appell, die moralischen Standards in der polnischen Gesellschaft zu heben. Das deutliche „Jetzt ist es genug“ galt dem Versuch, die Grenze zwischen Gut und Böse, zwischen Ehrlichkeit und Lüge, zwischen Treue und Verrat zu verwischen. Erster Adressat dieses „Genug“ war die Kirche – die letzte Institution, die dazu beitragen sollte, diese Grenzen zu verwischen, und zugleich jene Gemeinschaft, die an erster Stelle stehen muss, wenn es darum geht, die moralischen, von ihr verkündeten Prinzipien anzuwenden. Der neue Warschauer Metropolit, Erzbischof Kazimierz Nycz, ist in dieser Hinsicht ein großes Zeichen der Hoffnung – dies ist das Beispiel eines Geistlichen, der den Überredungsversuchen des Geheimdienstes nie erlag und gleichzeitig als relativ junger Bischof ein Mann ist, der sich für den Dialog mit der heutigen Welt als offen erweist.

Die Erbsünde der polnischen Demokratie

Die Bedeutung des Lustrations-Problems überschreitet jedoch den Rahmen der Kirche. Die polnische Gesellschaft leidet an den für den Postkommunismus typischen Problemen – an den Schwierigkeiten mit der Wahrheit, an der Vermischung von Gut und Böse, am Niedergang der Gewissen. Daher sind die Auseinandersetzungen um die Lustration in Polen mit dem Fall Wielgus nicht beendet. Immer wieder tauchten in der Presse neue „Lecks" auf, aus denen Informationen über eine ehemalige Zusammenarbeit öffentlicher Persönlichkeiten mit dem Geheimdienst sickerten. Diskussionen gab es auch weiterhin über die Gesetzesform der Lustration. Ende 2006, Anfang 2007 war die Lustration ständiges Diskussionsthema im Parlament. In immer neuen Versionen des Gesetzes verloren sich die Parlamentarier schon selbst, und sie stimmten für ein Recht, das Anfang Mai 2007 in bedeutenden Teilen vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurde.

Paradoxerweise bestand die Frucht dieser Entscheidungen jedoch in Erklärungen der wichtigsten politischen Kräfte, die von der Notwendigkeit sprachen, die Archive des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes völlig freizugeben. Diesen Stimmen schloss sich sogar der bisherige führende Gegner der Lustration in jeder Form, der ehemalige Dissident und politische Häftling, der heutige Chefredakteur der liberalen „Gazeta Wyborcza“, Adam Michnik, an. Wie er schrieb, sei „ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende“.

Der Streit um die Abrechnung mit der Vergangenheit dauert in Polen schon 18 Jahre. Paradoxerweise war Polen bisher nicht in der Lage, ein Recht zu schaffen, das jene eindeutig brandmarkt, die das System der Repression gesteuert und das ganze totalitäre System gelenkt haben. Es ist die „Erbsünde“ der polnischen Demokratie, dass es ihr an einer deutlichen moralischen Grenze zwischen dem nichtsouveränen, eindeutig von Moskau abhängigen Staat einerseits und dem Polen nach 1989 andererseits fehlt. „Besser spät als nie“, das trifft zu. Aber wie soll man das in Rechtsnormen ausdrücken – 18 Jahre nach dem Zusammenbruch des Kommunismus?

Aus dem Polnischen übersetzt von Wolfgang Grycz.