Die katholische Kirche in der Tschechoslowakei – das problematische Erbe der Jahre 1948-1989

aus OWEP 3/2007  •  von Jiří Plachý

Dr. Jiří Plachý ist Mitarbeiter des Instituts zur Dokumentation und Untersuchung der kommunistischen Verbrechen in Prag.

Die katholische Kirche in der Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg

Die Situation der katholischen Kirche in der Tschechoslowakei nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war völlig verschieden von der im Jahre 1918. Dutzende von Priestern und Ordensleuten hatten in den Reihen der tschechoslowakischen Auslandsarmee im Westen gedient oder waren am einheimischen Widerstand beteiligt gewesen, hunderte sind durch die Hölle der NS- Konzentrationslager gegangen. Viele waren umgekommen. Der Vorsitzende der Exilregierung in London, also der zweithöchste Repräsentant der tschechoslowakischen Staatlichkeit, war ein katholischer Politiker, Msgr. Jan Šrámek. Kollaboration unter den Priestern war äußerst ungewöhnlich. Diesen hohen moralischen Kredit der Kirche haben so gut wie alle Schichten der Nachkriegsgesellschaft anerkannt.

Als sehr wichtig für die zukünftige Entwicklung erwies sich die Ernennung des charismatischen Josef Beran, der fast den ganzen Krieg als Gefangener im Konzentrationslager verbracht hatte, auf den Prager erzbischöflichen Stuhl im Jahre 1946. Kurz nach dem kommunistischen Umsturz im Februar 1948 haben die Repräsentanten der neuen Macht dann die Verhandlungen mit der katholischen Kirche begonnen. Beiden Seiten war allerdings klar, dass es nicht um eine wirkliche Übereinkunft, sondern um die Vorbereitung einer kommenden entscheidenden Auseinandersetzung gehen würde. Dazu kam es dann ein Jahr später. Im März 1949 wurden nach der Entdeckung von Abhörgeräten bei der Bischofskonferenz in Starý Smokovec die Verhandlungen zwischen der Kirche und dem Staat beendet. Am 10. Juni 1949 fand die konstituierende Sitzung der vom Staat gesteuerten „Katholischen Aktion“ statt; der Name wurde durch die Kommunisten absichtlich von der Organisation übernommen, die von Papst Pius XI. im Jahr 1922 gegründet worden war und vor 1948 auch in der Tschechoslowakei gewirkt hatte. Der Episkopat leistete von Anfang an energischen Widerstand und verbot allen Priestern und Gläubigen, sich in dieser Organisation zu engagieren – mit Erfolg. Es war allerdings der letzte große Sieg der Kirche.

Im Herbst 1949 wurde durch das kommunistische Parlament eine Reihe von kirchenfeindlichen Gesetzen verabschiedet. So sollten die Priester und Prediger als Angestellte des Staates ihre Tätigkeit ausüben; hinsichtlich der Renovierung kirchlicher Gebäude sowie aller anderen finanziellen Angelegenheiten hatte nun der Staat das Sagen. Die Kirchen wurden durch das Staatsamt für Kirchenangelegenheiten und das System der so genannten Kirchensekretäre auf der Kreis- und Landkreisebene überwacht. Diese entwickelten sich zu praktischen Vollstreckern der Atheisierungspolitik des kommunistischen Regimes. Alle Gesetze galten mit kleinen Änderungen bis zum Ende des Jahres 1989.

Während der Jahre 1949-1950 sind die meisten Diözesanbischöfe interniert worden, als erster von ihnen der Prager Erzbischof Beran. Im Jahr 1950 kam es zu Massenprozessen gegen Repräsentanten der katholischen Kirche, u. a. gegen Mitarbeiter der tschechischen und slowakischen Bischöfe. Damals wurde auch die griechisch-katholische Kirche nach sowjetischem Vorbild mit der orthodoxen Kirche zwangsvereinigt. Außerdem wurden zehn ranghohe Vertreter männlicher Orden (Jesuiten, Prämonstratenser, Dominikaner, Franziskaner und Redemptoristen) zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt; während der Aktion „K“ wurden die Männerkloster besetzt und faktisch liquidiert. Die Ordensbrüder blieben dann einige Jahre lang interniert. Wenige Monate später kamen die Frauenorden an die Reihe, die jedoch aus reinen Nützlichkeitsgründen weiterbestehen durften (Einsatz in der Kranken- und Altenpflege usw.). Dennoch ist die Bilanz tragisch: In den sechziger Jahren hat man einmal errechnet, dass 8.264 Ordensangehörige insgesamt 42.736 Jahre Gefängnis oder Internierung verbüßen mussten. Außer den bereits genannten Fällen sind Dutzende von Priestern verhaftet, der „Spionage für den Vatikan“ beschuldigt und zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden; gegen drei Geistliche wurde sogar die Todesstrafe verhängt.

Unter der kommunistischen Herrschaft gab es neben den offiziell weiter bestehenden kirchlichen Strukturen auch die „Geheime Kirche“, deren Anfänge bis ins Jahr 1948 reichen; damals hat der Leitmeritzer Bischof Štěpán Trochta aus Rom so genannte „mexikanische Fakultäten“ mitgebracht, die die Existenz der Kirche sicherten.1 Die Liquidierung der im Untergrund wirkenden „Geheimen Kirche“ ist dem Regime nie gelungen. Noch in den Jahren 1961-1963 gab es aber eine zweite Welle von Prozessen gegen Repräsentanten der Untergrundkirche, soweit man ihrer habhaft werden konnte. Obwohl die meisten aus politischen Gründen verhafteten Priester im Rahmen einer großen Amnestie in den Jahren 1960 und 1962 entlassen worden sind, wurde ihnen die Rückkehr in ihre Pfarreien verwehrt, sodass sie andere, meist handwerkliche Berufe ausüben mussten.

Die öffentliche Zusammenarbeit der katholischen Priester mit dem kommunistischen Regime

Die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei (KSČ) hat schon unmittelbar nach dem Ende des Krieges versucht, zwischen die „kirchliche Hierarchie“ und die „einfachen“ Geistlichen einen Keil zu treiben. Bereits vor Februar 1948 gab es einzelne Geistliche, die entweder aus Idealismus oder Opportunismus zu Mitgliedern der KSČ wurden bzw. die kommunistische Politik unterstützten. Ihre Zahl blieb gering, die einzelnen Schicksale gestalteten sich oft sehr dramatisch.

Neben der Einflussnahme über diese deutlich engagierten Persönlichkeiten haben die Kommunisten seit der Machtergreifung auch andere Wege eingeschlagen, um die Geistlichlichkeit zu spalten und sie in „fortschrittliche“ und „reaktionäre“ Priester zu trennen. Nach dem Scheitern der „Katholischen Aktion“ im Sommer 1949 erfolgte dies auf eine weniger aggressive Weise. Im Frühjahr 1950 wurde in der gesamten Tschechoslowakei der so genannte „Stockholmer Appell“2 unterzeichnet. Gegen dieses Friedensmanifest war der Widerstand der Priester viel geringer als gegen die „Katholische Aktion“. Nach diesem Erfolg gründeten die Kommunisten im Sommer 1951 einen „Gesamtstaatlichen Ausschuss der katholischen Geistlichen“, der in den sechziger Jahren in eine Friedensbewegung umgewandelt wurde. Die Mitgliedschaft darin galt als ein Zeichen der Loyalität gegenüber dem Regime. Die Bewegung stellte 1968 ihre Tätigkeit ein. Nach dem Ende des „Prager Frühlings“ ging der Staat im Rahmen der „Normalisierung“ sehr behutsam gegen die Kirche vor. 1971 entstand die Vereinigung der katholischen Geistlichen „Sdružení katolického duchovenstva – Pacem in Terris“ (SKD-PIT), die mehrere hundert Mitglieder umfasste. Nachdem 1982 die Glaubenskongregation in Rom jedoch ein Verbot der Mitgliedschaft in dieser Vereinigung verkündete, traten viele Priester wieder aus. Die Vereinigung führte nur noch ein Schattendasein und löste sich 1990 endgültig auf.

Priester als Geheime Mitarbeiter der Staatssicherheit

Wie schon erwähnt, stellte die katholische Kirche für den kommunistischen Staat über die gesamten vierzig Jahre einen der gefährlichsten Feinde dar. Aus diesem Grund hat die Staatssicherheit (StB, Geheime Politische Polizei) versucht, viele Geheime Mitarbeiter zur Berichterstattung über die Kirche zu gewinnen, und zwar Geistliche und Laien. Etliche Namen lassen sich aber auf den entsprechenden Listen nicht finden und bleiben daher unerkannt. Erwähnt werden muss auch, dass die meisten Priester, deren Namen bekannt sind, unter enormem Druck zur Zusammenarbeit gezwungen worden sind. Die Methoden haben sich dabei im Lauf der Jahrzehnte verändert, die Ziele und Ergebnisse sind jedoch identisch geblieben.

Als typisch kann der Fall eines der „höchstgestellten“ Agenten in der Kirche betrachtet werden. Bischof Štěpán Trochta von Leitmeritz wurde im Januar 1953 verhaftet und im anschließenden Prozesss als einziger tschechischer residierender Bischof zu 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Jahr 1960 hat ihn die StB gegen das Versprechen, er würde in die Mai-Amnestie einbezogen, zur Mitarbeit gewinnen können. Nach der Haftentlassung arbeitete er als Handwerker, war für die StB jedoch wertlos. Allerdings blieb er in der Untergrundkirche tätig und hat geheim mehrere Priesterweihen vollzogen. Erst im Jahr 1968 wurde ihm seine Rückkehr nach Leitmeritz gestattet. 1974 verstarb er nach einer mehrstündigen strapaziösen „Besprechung“ mit dem Kreiskirchensekretär.

Auch in Zeiten der „Normalisierung“ nach 1970 versuchte der Staat, die Kirche unter Druck zu setzen, wobei sich die Mittel im Laufe der Zeit veränderten. Während sich in den fünfziger und sechziger Jahren eindeutig das Interesse der StB auf politische Verfehlungen der Priester richtete (z. B. Hören ausländischer Rundfunksender, Ausleihen „schlechter“ Literatur, versteckte Anspielungen gegen das Regime in der Predigt), interessierte sich die Geheimpolizei später vor allem für das Privatleben der Geistlichen (z. B. Zölibatsverfehlungen). Anstelle der Verhaftung erfolgten andersgeartete Schikanen, z. B. Versetzung in Grenzgebiete oder Einsatz in psychiatrischen Anstalten. In den achtziger Jahren änderte sich die Situation allmählich, da die StB mit ihren Methoden immer weniger Erfolg hatte. Dennoch sollte man ihre Aktivität auch in der letzten Phase des kommunistischen Systems nicht zu leicht nehmen oder bagatellisieren.

Wieviele Agenten gab es unter den Geistlichen?

Obwohl in den tschechischen Medien unterschiedliche Zahlen genannt worden sind, haben wir auf diese einfache Frage bis heute keine befriedigende Antwort. Alle Zahlen beruhen auf Schätzungen ohne klare Quellenbasis. Daher ist eine gründliche Forschung in den Archiven nötig, an der sich neben Historikern auch kirchliche Amtsträger beteiligen müssen. Die wahrscheinlich einzige flächendeckende Dokumentation zur Zusammenarbeit von Priestern mit der Staatssicherheit hat in den Jahren 2002-2003 das Prager Institut zur Dokumentation und Untersuchung der kommunistischen Verbrechen für das Territorium der Leitmeritzer Diözese auf der Basis ihres Personalstandes vom 1. Januar 1989 durchgeführt. Die Ergebnisse waren auf den ersten Blick schockierend: Von den 160 Geistlichen, die zu diesem Datum in der Diözese wirkten, gab es bei der StB über Zweidrittel der Geistlichen (insgesamt bei 105) genauere Informationen; 32, also fast jeder fünfte, hatten unmittelbaren Kontakt. Gerade diese Untersuchung zeigte aber auch die Grenzen der Statistik auf. So waren nur noch zehn von den 32 Geheimen Mitarbeitern am 17. November 1989 aktiv.

Ist es überhaupt möglich, aus den Listen objektive Daten zu erhalten? Die meisten Dokumente stammen direkt von den Beamten der StB. Im November und Dezember 1989 wurden zahlreiche Unterlagen vernichtet – das verbleibende Material im Archiv des Innenministeriums kann man getrost als Torso bezeichnen. Vieles wird sich also sehr schwer oder überhaupt nicht mehr aufarbeiten lassen.

Die Priester auf den Listen der Mitarbeiter der StB – zur Situation nach dem November 1989

Noch vor der Veröffentlichung der inoffiziellen Listen der Geheimen Mitarbeiter der ehemaligen Staatssicherheit („Cibulka-Listen“)3 und der Annahme des so genannten Lustrationsgesetzes 1991 hat die Kirche versucht, sich mit dem Problem der Geheimen Mitarbeiter in ihren Reihen selber auseinanderzusetzen. In der Euphorie der ausklingenden „samtenen Revolution“ hat im September 1990 eine Sühnewallfahrt von Bischöfen, Priestern und Laien nach Velehrad stattgefunden. Opfer wie Täter beteten damals nebeneinander um Vergebung der Schuld.

Die Veröffentlichung der „Cibulka-Listen“ im Sommer 1991 können wir ohne Übertreibung als einen der Schlüsselmomente in der Entwicklung der tschechischen Gesellschaft nach November 1989 bezeichnen. Gemeinsam mit zehntausenden tschechoslowakischen Bürgern erscheinen auf diesen Listen mehrere hundert Priester. Allerdings sind die Listen unvollständig und fehlerhaft. Entsprechende Listen von Mitarbeitern der StB veröffentlichten das Innen- und Verteidigungsministerium erst im 2003, wobei deren Wert allerdings auch begrenzt ist.

Das Lustrationsgesetz von 1991 schloss die Polizeibeamten der StB, mittlere und höhere Funktionäre der kommunistischen Partei der Tschechoslowakei und auch ehemalige Geheime Mitarbeiter der StB von der Ausübung öffentlicher Ämter in der Staatsverwaltung, in der Armee und in sicherheitsrelevanten Bereichen aus. Um in Verbänden, Parteien und ähnlichen Gruppierungen tätig werden zu können, ist die Vorlage einer Lustrationsbescheinigung erforderlich. In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit der Medien auf verschiedene Skandale im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Gesetzes gerichtet.

In der katholischen Kirche war allerdings die Anwendung des Lustrationsgesetzes Anfang der neunziger Jahre praktisch nicht möglich. Bemühungen, Priester ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung außer Dienst zu stellen, würden bei dem chronischen Mangel an Geistlichen zu einer totalen Lähmung des kirchlichen Lebens führen. Die Kirche hat daher einen internen Weg zum Ausgleich mit der Geschichte gewählt. In den meisten Diözesen sind diejenigen Priester, deren Namen auf den Cibulka-Listen auftauchten, 1992 zu einem Gespräch beim Bischof eingeladen worden, um dort unter vier Augen Rechenschaft abzulegen. Dem Bischof oblag dann die Art der Sanktion. Am häufigsten bestand diese in der Versetzung oder dem grundsätzlichen Verzicht auf die Stelle, die der Mitarbeiter dem ehemaligem Regime oder der Protektion der StB zu verdanken hatte. Auch hier handelte es sich jedoch nicht um flächendeckende Maßnahmen. So waren zum Beispiel in der Diözese Leitmeritz noch im Jahr 2000 ehemalige Mitarbeiter der StB in der Leitungsposition der Hälfte der Vikariate.

Im April 1992 erschien ein Hirtenbrief der tschechischen Bischöfe, der eine Entschuldigung für die Kollaboration eines Teiles des Klerus mit dem kommunistischen Regime beinhaltete. Dass dadurch das Problem der ehemaligen Mitarbeiter der StB nicht gelöst worden ist, ist heute ganz eindeutig – das Problem brodelt immer noch unter der Oberfläche und spaltet die Kirche in zwei Lager. In regelmäßigen Abständen kommt es zu Diskussionen über diese unselige Erbschaft der Geschichte. Die politische und gesellschaftliche Situation in der Tschechischen Republik wird ähnlich kontrovers diskutiert. Es bleibt also nichts anderes übrig als zu hoffen, dass es doch noch zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit diesen „Schatten der Geschichte“ kommt.

Aus dem Tschechischen übersetzt von Michaela Johnova.


Literaturhinweise:

  • Karel Kaplan: Stát a církev v Československu 1948-1953 (Staat und Kirche in der Tschechoslowakei 1948-1953). Brno 1993.

  • Jiří Plachý: „Rozpracování“ duchovních litoměřické diecéze Státní bezpečností (podle personálního stavu k 1. 1. 1989) („Aufschlüsselung“ der Geistlichkeit der Diözese Leitmeritz durch die Staatssicherheitsbehörde (nach dem Personalstand vom 1.1.1989)). In: Securitas Imperii, č. 11/Prag 2005, S. 5-89, 405.

Fußnoten:


  1. „Mexikanische Fakultäten“ sind vom Heiligen Stuhl für eine Notsituation erlassene besondere Befugnisse (facultates) für Geistliche. Die Bezeichnung geht auf entsprechende Maßnahmen während der kirchenfeindlichen Gesetzgebung in Mexiko in den zwanziger und dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts zurück (Anm. d. Redaktion). ↩︎

  2. Ein vom Ständigen Komitee des Weltfriedenskongresses am 19.03.1950 erschienener Aufruf zur Ächtung der Atomwaffen; bis Juni 1950 sollen bereits über 100 Millionen Unterschriften gesammelt worden sein. Die Wirksamkeit des Aufrufs blieb wegen Einflussnahme seitens der Sowjetunion allerdings begrenzt (Anm. d. Redaktion). ↩︎

  3. Unter „Cibulka-Listen“ (benannt nach dem Journalisten Petr Cibulka, der den Anstoß zu dieser Initiative gab) sind seit 1992 wiederholt erscheinende und immer wieder ergänzte Listen mit Namen von Mitarbeitern der Staatssicherheitsbehörde zu verstehen (Anm. d. Redaktion). ↩︎