Vergangenheitsbewältigung in Serbien – Interview mit Ivan Janković

aus OWEP 3/2007  •  von Thomas Bremer

Ivan Janković ist Rechtsanwalt und war im sozialistischen Jugoslawien Gründer und Vorsitzender der Vereinigung zum Kampf gegen die Todesstrafe (1981- 1985). Nach den Zerfallskriegen gründete und leitete er das Zentrum für Antikriegsaktionen in Belgrad (1996-2004). Zudem war er Vorsitzender der Kommission für Begnadigungen beim Präsidenten der Republik Serbien (2003-2004). Die Fragen stellte Thomas Bremer.

Ivan Janković. (Das Foto wurde freundlicherweise vom Interviewpartner zur Verfügung gestellt)

Wie ist der rechtliche Stand in Serbien hinsichtlich der Lustration?

In Serbien gibt es ein Gesetz über Lustration, das „Gesetz über die Verantwortung für den Verstoß gegen Menschenrechte“, das seit dem 11. Juni 2003 gilt. Es schreibt Sanktionen gegen jeden vor, der die Menschenrechte anderer nach dem 23. März 1976 verletzt hat. Das ist der Tag, als im damaligen Jugoslawien der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Kraft getreten ist. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist jeder Akt einer offiziellen Person, der bei der Ausübung ihres Dienstes vorgenommen worden ist und durch die jemandem ein Recht eingeschränkt wurde oder jemandem ein Recht gegeben wurde, das ihm nicht zusteht. Ebenso fällt unter dieses Gesetz die Einschränkung der Privatsphäre, d. h. die Sammlung von Informationen über jemanden, um sie einem Geheimdienst zur Verfügung zu stellen, ungeachtet der Motive, aus denen das geschieht, also Denunziation. Schließlich wird besonders noch die Einflussnahme auf ein Gericht oder ein anderes Organ bestraft, wenn sie das Ziel hat, eine nichtgesetzliche oder diskriminierende Entscheidung herbeizuführen.

Personen, die auf die oben beschriebene Art gegen die Menschenrechte von anderen verstoßen haben, können keine öffentlichen Funktionen ausüben. Sie können nicht Abgeordnete sein, Richter oder Regierungsmitglieder, und sie können keine leitenden Funktionen in einer ganzen Reihe von staatlichen und offiziellen Ämtern einnehmen (angefangen vom Präsidenten der Republik über den Chef des Generalstabs bis zum Gouverneur der Staatsbank), auch nicht in kommunalen Organen.

Die Lustration geschieht in der Verantwortung einer neunköpfigen Kommission zur Erforschung der Verantwortung für den Verstoß gegen Menschenrechte, die vom Parlament aus den Richtern des Obersten Gerichtshofs (3), anerkannten Juristen (3), Staatsanwälten (1) und Abgeordneten (2) gewählt wird. Die Kommission überprüft die Kandidaten für alle im Gesetz aufgeführten Funktionen sowie auch die aktuellen Träger dieser Funktionen. Soweit sie feststellt, dass diese Menschenrechte verletzt haben, ermahnt sie sie und ruft sie auf, die Kandidatur zurückzuziehen bzw. zurückzutreten. Wenn sie das nicht tun, wird die Kommission eine öffentliche Erklärung publizieren, und der Oberste Gerichtshof wird ein Urteil fällen, mit dem der Person verboten wird, die Funktion innerhalb der nächsten fünf Jahre auszufüllen.

Das Datum, von dem an der Verstoß gegen die Menschenrechte der Lustration unterliegt, nämlich 1976, wurde nicht nur aus juristischen Gründen gewählt, sondern auch, um den Fokus auf die Repression zu richten, die vor relativ kurzer Zeit geschehen ist, unter dem Regime von Slobodan Milošević. Die Lustration für Verbrecher aus dem ursprünglichen kommunistischen Regime (1944-1975) genießt keine besondere Aufmerksamkeit, vor allem, weil soviel Zeit vergangen ist und weil es wenig praktische Folgen hat. Außerdem gibt es inzwischen ein Gesetz über die Rehabilitierung, das den Opfern des kommunistischen Terrors moralische und manchmal auch materielle Genugtuung gibt. Ein besonderes Problem stellt das Datum dar, bis zu dem der Verstoß gegen Menschenrechte diesem besonderen Gesetz über die Lustration unterliegt. Es wäre logisch, und das hat der Gesetzentwurf auch vorgesehen, dass man als terminus post quem non das Ende des Regimes von Milošević (5. Oktober 2000) auswählt, aber die Politiker haben aus demagogischen Gründen verlangt, dass diese Begrenzung wegfällt, damit es so aussieht, als würden auch sie nicht vor der Verantwortung fliehen. So ist es zu einer „permanenten Lustration“ gekommen, für alle künftigen Verstöße gegen die Menschenrechte, als würden hier die regelmäßigen Rechtsmittel nicht genügen.

Nachdem ich jetzt das alles gesagt habe, muss ich auch das Wichtigste sagen: In Serbien wird das Lustrationsgesetz nicht angewendet und, was noch schlimmer ist, es kann nicht angewendet werden, denn dafür gibt es juristische Hindernisse. Die Implementierung des Gesetzes ist der Kommission anvertraut und es kann nur angewendet werden, wenn und solange die Kommission besteht. Aber diese Kommission besteht nicht! Das Gesetz ist im Parlament nur einige Monate nach dem Attentat auf Premierminister Zoran Djindjić verabschiedet worden und war eines der letzten wirklich reformorientierten Gesetze. Als das Parlament die Kommission wählen sollte, hat die antireformistische Mehrheit das abgelehnt; so ist das Gesetz ohne Zähne geblieben und in Vergessenheit geraten.

Gibt es ein Recht des Einzelnen auf Einblick in seine Akte?

Nein. Die Öffnung der Polizeiakten war eines der Wahlversprechen der Koalition DOS (die sich im Jahr 2000 gegen Milošević organisiert hat). Auch Nichtregierungsorganisationen haben in dieser Hinsicht Druck ausgeübt. Unter diesem Druck hat die Regierung im Juni 2001 eine Verordnung (kein Gesetz) erlassen, wodurch den Bürgern Einblick in die Akten ermöglicht werden sollte, welche die Polizei über sie geführt hat. Diese Verordnung war äußerst restriktiv: Den Bürgern war es verboten, Notizen über den Inhalt der Akten zu machen (von Kopien ganz abgesehen), ja, sie durften nicht einmal anderen mitteilen, was sie im Dossier gelesen haben! Aber ein noch größeres Problem war, dass diese Verordnung den Begriff „Akte“ nicht definiert hat, sodass die Bürger nicht wissen konnten, was und nach welchen Kriterien die Polizei aus ihren Archiven ausgesucht und ihnen zur Einsicht gegeben hat. Die Verordnung hat ausdrücklich vorgesehen, dass diese Frage durch ein Gesetz reguliert wird, aber ein solches Gesetz wurde nie erlassen. Auch die Verordnung selber wurde schnell wieder durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts mit der Begründung kassiert, dass diese Materie nicht durch eine Verordnung, sondern nur durch ein Gesetz geregelt werden kann.

Werden manchmal Akten zu politischen Zwecken missbraucht?

Ja. Die Sicherheits- und Informationsbehörden, bei denen sich die Akten befinden, verwenden sie für die Konstruktion von Intrigen und zur Diskreditierung reformerischer Kräfte und politischer Gegner der Regierung. Das geschieht meistens über Boulevardzeitungen, die oft unter direkter Kontrolle dieser Dienste sind. Es gibt auch eine andere Art des Missbrauchs der Akten zu politischen Zwecken: Die Vertuschung von Informationen, die in den Akten stehen und ansonsten als Beweis in Kriegsverbrecherprozessen dienen könnten.

Inwieweit haben sich die Kriege der neunziger Jahre auf die Beschäftigung mit der kommunistischen Vergangenheit ausgewirkt?

Man muss definieren, was „kommunistische Vergangenheit“ ist. Das kommunistische Regime in Serbien (und im ehemaligen Jugoslawien) hat von 1944-1989 gedauert, wobei es allerdings in den letzten Jahrzehnten ziemlich mild und wenig diskriminatorisch gewesen ist. Zwischen 1989 und 2000 ist in Serbien trotz der Einführung einer Mehrparteiendemokratie das Regime der „sozialistischen“ Partei von Slobodan Milošević an der Macht geblieben. Genau in dieser zweiten Periode gab es in Serbien massenhafte Verstöße gegen die Menschenrechte, und das ist die „Vergangenheit“, mit welcher sich die Opposition beschäftigen und die sie nach dem Jahr 2000 überwinden wollte. Jene erste Periode war bei weitem nicht so aktuell, und das Bedürfnis nach ihrer Aufarbeitung ist nicht so akut. Die Kriege der neunziger Jahre haben diesen Prozess generell schwierig gemacht, besonders hinsichtlich der neueren Vergangenheit, mit der sie zeitlich zusammengefallen sind. Vor allem haben die Kriege nationale und nationalistische Gefühle und Werte in den Vordergrund gestellt, auf Grund derer ein Teil der Öffentlichkeit bereit war, dem Regime von Milošević den Verstoß gegen Menschenrechte im Inland zu „verzeihen“, so wie dieser Teil auch bereit war, ihm die Kriegsverbrechen zu „verzeihen“, die im Namen der Serben begangen worden sind. Das Problem ist um so schwieriger, als die politischen Nachfolger und Bündnispartner von Milošević (die Sozialistische Partei und die Radikale Partei), also diejenigen, die die Kriege geführt haben, nach dem Jahre 2003 erheblich an Einfluss gewonnen haben, was man an den Wahlergebnissen sehen kann.

Welche Rolle spielen gesellschaftliche zivile Organisationen? Ist die Lustration überhaupt ein Thema oder interessiert es die Menschen gar nicht?

Wenn ich diese Frage beantworte, fühle ich mich wie ein Antiquitätenhändler. Ich kann mich nicht erinnern, dass in den letzten paar Jahren die Lustration überhaupt ernsthaft in der Öffentlichkeit erwähnt worden ist. Nur einige wenige Organisationen beschäftigen sich mit diesem Thema, und das auch oft nur deswegen, weil das Projekte sind, mit denen man relativ leicht ausländische Finanzmittel gewinnen kann. Ich hoffe, dass das vor allem meiner mangelnden Informiertheit zu verdanken ist, aber ich habe noch nicht gehört, dass eine Nichtregierungsorganisation hier mit ihren eigenen Mitteln irgendetwas zum Thema Lustration gemacht hätte, etwa ein Forschungsprojekt oder eine Kampagne.

Was ist nach Ihrer Meinung das Wichtigste für die Bearbeitung der Vergangenheit in Serbien? Gibt es Perspektiven oder sogar Projekte für so etwas?

Zuerst das Sammeln von Material und Beweisen für die Verbrechen, sowohl Kriegsverbrechen als auch diejenigen, die als Verstoß gegen Menschenrechte unter Milošević begangen wurden. Jetzt gibt es einige Nichtregierungsorganisationen, die daran arbeiten, von denen möchte ich nur den „Fonds für Menschenrecht“ von Nataša Kandić und das „Dokumentationszentrum Kriege 1991-1999“ von Drinka Gojković nennen, ohne die Absicht, damit die Arbeit der Übrigen gering zu schätzen. Man könnte sagen, dass daran, wenngleich sehr selektiv, auch Staatsorgane arbeiten, vor allem die Staatsanwaltschaft für Kriegsverbrechen und organisierte Kriminalität. Und, was noch wichtiger ist: eine Veränderung der öffentlichen Meinung. Ich glaube, dass es dazu kommen wird, teilweise abhängig von der Bereitschaft der Regierung, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, und teilweise einfach durch Zeitablauf. Der Zeitablauf macht persönliche Interessen daran geringer, dass die Verbrechen verdeckt und nicht bestraft werden, denn es gibt immer weniger lebende und einflussreiche Verbrecher, und andererseits kommen Generationen, die kein persönliches Interesse haben, etwas zu verdecken, sondern die den Wunsch und das Bedürfnis haben, dass die Gerechtigkeit siegt. Ich erinnere mich oft an die Studie von Helmut Dubiel „Niemand ist frei von der Geschichte“. Im Bundestag sind die Juden das erste Mal als Opfer erst Ende der sechziger Jahre genannt worden, Homosexuelle und Kommunisten noch später. Dafür war es notwendig, dass eine Generation heranwächst, die wissen wollte, was ihre Eltern während des Krieges gemacht haben. In Serbien ist diese Generation noch nicht herangewachsen.