Rechtsextremismus – Facetten eines Begriffs

aus OWEP 3/2012  •  von Stefan Borrmann

Prof. Dr. Stefan Borrmann ist Professor für internationale Sozialarbeitsforschung an der Hochschule Landshut und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit.

Zusammenfassung

Begriffe wie Rechtsradikalismus, (Neo)Faschismus, Neonazis, Rechtspopulismus, Neue Rechte, Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus werden oft als Synonyme zum Begriff des Rechtsextremismus verwendet. Dies ist wenig zielführend, weil diese Begriffe zwar auf Verbindungspunkte zum Rechtsextremismus verweisen, nicht aber als deckungsgleich angesehen werden können. Rechtsextremismus kann vielmehr als mehrdimensionales Einstellungsmuster verstanden werden, das sich aus Menschen- und Gesellschaftsbildern zusammensetzt, die verschiedene Ungleichwertigkeitsvorstellungen beinhalten.

Rechtsextremismus bezeichnet als Überbegriff im alltäglichen Sprachgebrauch verschiedenste Ausprägungen und Erscheinungsformen, die sich grob in drei Kategorien, in die Mikro-, Meso- und Makroebene, einteilen lassen.1 Dieser Kategorisierung zumindest in der Tendenz folgend, beschäftigen sich entsprechend der wissenschaftlichen Zuordnung verschiedene Disziplinen mit unterschiedlichen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Auf der Mesoebene untersucht z. B. die Politikwissenschaft vorrangig das rechtsextreme Organisationsspektrum (Parteien, Vereine, Stiftungen, Zeitschriften, so genannte Kameradschaften usw.) und deren Anhänger- bzw. Wählerschaft.2 Die Makroebene wird vor allem von der Soziologie, der Politikwissenschaft und der Geschichtsforschung bearbeitet3, und auf der Mikroebene bezieht man sich ergänzend auf zahlreiche andere Disziplinen (z. B. die Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Psychologie oder Sozialpsychologie), da diese „die Verankerung bestimmter politischer Orientierungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung, zum Beispiel auf die Verbreitung von Ideologieelementen des Rechtsextremismus, auf die Einstellung zu Ausländern oder auf Einstellungen zum Nationalsozialismus“4 untersucht.

Rechtsextremes Menschen- und Gesellschaftsbild

„Rechtsextremismus ist nicht gleichzusetzen mit Rassismus, Nationalismus, Xenophobie, Autoritarismus, Antipluralismus, Antisemitismus, Ethnozentrismus, Verfassungsfeindlichkeit oder der Ideologie der Ungleichheit. Erst durch Denken in Zusammenhängen, das mit diesen einfachen Zuordnungen bricht, lässt sich Rechtsextremismus begreifen und zwar, indem die einzelnen Elemente miteinander in Beziehung gesetzt werden und so zu einem (Bezugs-)System verdichtet werden.“5 Dem Rechtsextremismus liegt nach dieser Umschreibung ein komplexer Erklärungszusammenhang zugrunde, der nicht auf einzelne Elemente reduziert werden kann, vielmehr eine verbindende Klammer benötigt.

Die ideologischen Bestandteile des rechtsextremistischen Menschen- und Gesellschaftsbildes lassen sich als verbindende Klammer zwischen der erwähnten Mikro-, Makro- und Mesoebene bezeichnen. Verwiesen sei hier auf den Begriff des soziologischen Rechtsextremismus, den Wilhelm Heitmeyer 1989 geprägt hat. Er führt dazu aus: „Zu den Grundelementen dieses Verständnisses (von Rechtsextremismus, der Verf.) gehört, dass die rechtsextremen Orientierungsmuster im Kern als Angriff auf die Gleichheit von Menschen verstanden werden müssen, der mit sozialer, psychischer und physischer Ausgrenzung bzw. Vernichtung anderer verbunden ist und Gewalt als zentralen Regelungsmechanismus gesellschaftlicher Verhältnisse und Konflikte versteht.“6 Ungleichheitsvorstellungen von Menschen finden sich laut Heitmeyer in

  • nationalistischen Überhöhungen,
  • rassistischen Sichtweisen/Ausländerfeindlichkeit,
  • Unterscheidung von wertem und unwertem Leben (Eugenik),
  • der Behauptung „natürlicher“ Hierarchien,
  • der Betonung des Rechtes des Stärkeren,
  • einem „totalitären“ Normverständnis.

Die beschriebene Gewaltakzeptanz drückt sich aus durch die

  • Ablehnung rationaler Diskurse – Überhöhung des Irrationalen,
  • Betonung des alltäglichen Kampfes ums Dasein,
  • Ablehnung demokratischer Regelungsformen sozialer und politischer Konflikte,
  • Betonung autoritärer und militärischer Umgangsformen und Stile,
  • Gewalt als normale Aktionsform zur Regelung von Konflikten.

Entsprechend dieser Differenzierungen definiert Heitmeyer Rechtsextremismus als eine Verbindung zwischen Ungleichwertigkeitsvorstellungen und Gewaltakzeptanz: „Von rechtsextremistischen Orientierungsmustern ist also vorrangig dann zu sprechen, wenn beide Grundelemente zusammenfließen, wenn also die strukturell gewaltorientierte Ideologie der Ungleichheit verbunden wird zumindest mit der Akzeptanz von Gewalt als Handlungsform.“7

Grundstrukturen rechtsextremistischer Ideologie

„Wie jede politische Doktrin auch, vermittelt rechtsextreme Ideologie eine spezifische, für das Subjekt logisch konsistente Sicht auf die Welt, die es – ausgehend von drängenden subjektiven Orientierungsbedürfnissen – erlaubt, Gegenwart wie Vergangenheit zu deuten und Zukunft von hierher perspektivierbar zu machen.“8 Eine solche Deutungsmöglichkeit enthält sowohl Menschen- als auch Gesellschaftsbilder und, ausgehend von diesen, in der Regel auch Erklärungen, Ziele und von Werten abgeleitete Handlungsoptionen. Aus diesem Grund werden im Folgenden in Anlehnung an zwei Beiträge von Willibald I. Holzer und Helmut Fröchling9 Grundelemente des rechtsextremen Gesellschafts- und Menschenbildes dargestellt und erläutert.

Das Gesellschaftsbild in der rechtsextremen Weltanschauung

  • Antiindividualismus und Antiliberalismus: Verbindendes Element des Rechtsextremismus zum antidemokratischen Konservatismus ist der gemeinsame Kampf gegen die zentralen Errungenschaften der Französischen Revolution von 1789 („liberté, égalité, fraternité“). Dabei wird in der rechtsextremen Ideologie die Vorstellung verneint, dass das Individuum ein autonomes Subjekt gesellschaftlich-politischen Handelns und zugleich Träger universeller Menschenrechte ist. Da der liberal-demokratische Verfassungsstaat zumindest den Anspruch erhebt, universell geltende Menschenrechte und staatsbürgerliche Mitwirkungsrechte zu unveräußerlichen Normen des Staates erhoben zu haben, wird dieses Staatsmodell in der rechtsextremen Ideologie abgelehnt.

  • Antipluralismus und die Ausgrenzung von Minderheiten und Fremden: Eine pluralistische Gesellschaftsstruktur, die die Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen, den freien Wettbewerb zwischen Werten, Zielvorstellungen und Interessen einzelner sowie ergebnisoffene Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozesse einschließt, ist mit dem rechtsextremen Gesellschaftsbild unvereinbar. Stattdessen wird ein Demokratieverständnis propagiert, das auf Ausgrenzung und Homogenität ausgerichtet ist. Wie diese demokratietheoretische Vorstellung von Homogenität spezifiziert werden kann, lässt sich erkennen, wenn die Zugangskriterien für die angesprochene Volksgemeinschaft näher betrachtet werden. Im rechtsextremen Weltbild sind diese zum großen Teil biologisch oder ethnisch definiert. Damit sind sie nicht erwerbbar, sondern quasi „natürlich“ vorgegeben.

  • Volk und Volksgemeinschaft: Im rechtsextremen Gesellschaftsbild ist der Vorrang der Volksgemeinschaft vor dem einzelnen Individuum zentral. „Volk“ wird dabei nicht als soziologische Kategorie begriffen, der man z. B. durch Zuzug oder Erlernen der Sprache beitreten kann, sondern als natürliche Ordnung, Schicksalsgemeinschaft oder lebendiger Organismus.

  • Der autoritäre Führerstaat: Die Staatsauffassung wird entscheidend durch die rechtsextreme Auffassung von Individuum und Volk geprägt. Der Staat ist mehr als nur ein Funktionsträger zum Vollzug von Gesetzen, Gewährleister der verfassungsmäßigen Ordnung oder Kontrolleur hoheitlichen Handelns – er ist die „sichtbar gewordene, lebende Ganzheit von Volkstum und Volk.“10 Der „starke Staat“, wie ihn die rechtsextreme Ideologie als „organische Handlungsform der Nation“ entwirft und propagiert, ist gekennzeichnet durch absolute Staatsautorität und eindeutigen Vorrang von Staatsräson und Gemeinwohl vor Partei-, Gruppen- und Individualinteressen.11

  • Ethnopluralismus: Grundlage für den Ethnopluralismus ist wiederum die Ablehnung der Gleichwertigkeit von Menschen. Stattdessen werden diese in ethnische Gruppen unterteilt, die in ihrer jeweiligen Eigenart und auch Wertigkeit durch erbbiologische Anlagen determiniert sind und auf dieser Grundlage im Laufe der Jahrhunderte eine spezifische Kultur ausgeprägt haben. Kultur und Ethnien werden in einer solchen Sichtweise als etwas Statisches begriffen. Nach dieser Sichtweise ist es daher notwendig, die Ethnien biologisch und damit kulturell homogen, also intakt, zu halten; eine Verständigung zwischen ihnen ist letztlich kaum möglich. Vor diesem Hintergrund erhält die Forderung nach einem „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ neue Bedeutung. Die Forderung „Deutschland den Deutschen“ wird mit einer solchen Begründung durch die Forderung „Türkei den Türken“ oder „Polen den Polen“ ergänzt.

Das Menschenbild in der rechtsextremen Weltanschauung

„Bei ihrer Konstruktion sozialer Wirklichkeit gehen Rechtsextreme von einem Bild des Menschen aus, das sich an den organisch gewachsenen Zusammenhängen der Natur und deren ‚ewigen‘ Gesetzen orientiert und ihn nicht als Individuum, sondern primär als Angehörigen, als bloßes Glied eines Kollektives – also seiner Familie, seines Volkes, seiner Nation – begreift.“12 Daraus resultiert die Vorstellung, dass die Position des Individuums nicht durch Rechte, sondern vor allem durch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft definiert wird. Die vorhandenen Rechte des Individuums sind zudem an die Zugehörigkeit zur eigenen „Volksgemeinschaft“ geknüpft. Ein solches Menschenbild richtet sich diametral gegen die Werte der Aufklärung. „Speziell gegen die demokratischen Postulate von der Gleichwertigkeit aller Menschen, aus der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung folgen sollte, setzen Rechtsextreme … die tiefe ‚Verwurzelung des Individuums in Familie, Volk, Nation und Tradition‘, die es ihm zur Pflicht machen, die tradierten Normen, Sitten und Gebräuche zu beachten und sich fraglos in eine dienende Rolle gegenüber ‚Volk und Vaterland‘ hineinzufügen.“ Gilt in der rechtsextremen Ideologie der Platz eines „Volkes“ in der ‚Hierarchie der Völker’ als Ergebnis eines sozialdarwinistisch geprägten Kampfes („survival of the fittest“), so lässt sich Ähnliches auch für den Platz des Einzelnen in der Gesellschaft konstatieren. Im Rahmen der durch die erbbiologische Ausstattung des Individuums gegebenen Möglichkeiten setzt sich auch hier der Stärkere durch. Dabei sind erfolgversprechende Verhaltensnormen im rechtsextremen Menschenbild stark an als männlich geltende Dominanzvorstellungen wie Kraft, Härte, Aggressivität, Ausdauer, Durchsetzungsvermögen oder Kameradschaft angelehnt.

Erklärungen, Werte, Ziele und Handlungsstrategien im rechtsextremen Weltbild

Eine Antwort auf die Frage, welche Elemente in der rechtsextremen Ideologie als zentrale Erklärungen oder Begründungen für das erläuterte Gesellschafts- und Menschenbild dienen, rückt den Bezug auf das rechtsextremistische Naturverständnis in den Vordergrund. Deutlich wird hierbei die ganzheitliche Tendenz rechtsextremer Ideologie, denn „das um Natur entwickelte System von Axiomen und Ableitungen, das subjektiv von hoher Plausibilität sein kann, ruht in sich selbst, da es das Prinzip des Zweifels und damit die Möglichkeit der Fehlerkorrektur zumindest für seine zentralen Aussagen nicht zulässt.“13 Ein Resultat dieser Erklärungen der Wirklichkeit besteht darin, dass eine vernunftgeleitete, rationale und wissenschaftlich reflektierte Auseinandersetzung mit der Welt und aktuellen gesellschaftlichen Veränderungen abgelehnt wird. Was ist, ist aus nicht veränderbaren Gründen so, wie es ist, und muss nicht weiter begründet werden. Dieser Mangel an Erklärungen bzw. die ganzheitliche Erklärung der Welt aus sich selbst führt dazu, dass Strukturen des Totalitären, ein Freund-Feind-, ein Gut-Böse-Denken in der rechtsextremen Ideologie nicht als Verlust an Differenzierungs- oder Nuancierungsvermögen begriffen werden, sondern als identitätsstiftende Gewissheit. Auf derselben Begründungsbasis wird der Kampf gegen oder die Ausgrenzung von Minderheiten (oder um es im rechtsextremen Sprachstil zu sagen: „von nicht zum Volkskörper gehörenden“ Personen) legitimiert. Diese stellen dem rechtsextremen Weltbild zufolge eine Bedrohung für das eigene schützenswerte Volk dar und müssen deshalb bekämpft und ausgegrenzt werden.

Aus den dargestellten Gesellschafts- und Menschenbildern und ihrer kurz erläuterten Begründung lassen sich die ihnen zugrundeliegenden Werte und Ziele ableiten. In der rechtsextremen Weltanschauung wird eine antiindividualistische, das Volk und den Staat in den Mittelpunkt stellende Sichtweise positiv bewertet. Die aus den Errungenschaften der Französischen Revolution abgeleiteten Werte wie individuelle Freiheit, Meinungsfreiheit, universelle Menschenrechte und ein pluralistisches Demokratieverständnis sind in dieser Sichtweise abzulehnen.

Was ist Rechtsextremismus?

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Rechtsextremismus kann man als ein mehrdimensionales Einstellungsmuster bezeichnen, das sich aus Menschen- und Gesellschaftsbildern zusammensetzt, in denen verschiedene Vorstellungen von Ungleichwertigkeit enthalten sind. Diese beruhen auf einer ganzheitlichen Weltsicht.

Das rechtsextreme Gesellschaftsbild lässt sich durch

  • Antiindividualismus,
  • ein antiliberales und antipluralistisches Demokratieverständnis,
  • die Ausgrenzung von Minderheiten,
  • die Propagierung einer „Volksgemeinschaft“ mit nicht erwerbbaren Zugangskriterien (Ethnie, Nation, Rasse),
  • ein autoritäres Staatsverständnis,
  • und ein ethnozentristisches oder ethnopluralistisches Gesellschaftsbild

näher spezifizieren. Das rechtsextreme Menschenbild wird ergänzend dazu gebildet aus

  • der Ablehnung der Gleichwertigkeit der Menschen,
  • der Verneinung der Universalität der Menschenrechte,
  • einem sozialdarwinistischen
  • und ethnozentristischen/rassistischen Menschenbild.

Aus diesen Menschen- und Gesellschaftsbildern ergeben sich für die Definition zwei dem Rechtsextremismus inhärente Handlungsdimensionen:

  • eine latente Gewaltorientierung (Bereitschaft, Akzeptanz, Forderung, Billigung oder Duldung),
  • die Demonstration (vermeintlicher) Stärke (sozialdarwinistisch begründet).

Die erläuterte Definition von Rechtsextremismus bildet den Ausgangspunkt für mögliche Differenzierungen – sie ist also als eine „Basisdefinition“ zu begreifen, auf deren Grundlage Erkenntnisse aus verschiedenen Disziplinen miteinander zu vereinbaren sind.


Fußnoten:


  1. Jürgen R. Winkler: Rechtsextremismus: Gegenstand – Erklärungsansätze – Grundprobleme. In: Richard Stöss (u. a.) (Hrsg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz. Bonn 2000, S.38-68, hier S. 40 f. ↩︎

  2. Vgl. z. B. Richard Stöss: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland. Bonn 1999; Hans-Gerd Jaschke: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe – Positionen – Praxisfelder. Wiesbaden 2001. ↩︎

  3. Wolfgang Benz (Hrsg.): Rechtsextremismus in Deutschland. Voraussetzungen, Zusammenhänge, Wirkungen. Frankfurt (Main) 1994. ↩︎

  4. Winkler (wie Anm. 1), S. 41. ↩︎

  5. Wolfgang Kowalsky/Wolfgang Schroeder: Rechtsextremismus – Begriff, Methode, Analyse. In: diess. (Hrsg.): Rechtsextremismus. Einführung und Forschungsbilanz. Opladen 1994, S. 7-20, hier S. 12. ↩︎

  6. Wilhelm Heitmeyer: Rechtsextremistische Orientierungen bei Jugendlichen. Empirische Ergebnisse und Erklärungsmuster einer Untersuchung zur politischen Sozialisation. Weinheim, München 1989, S. 15 f. (Zitat S. 15). ↩︎

  7. Ebd., S. 16. ↩︎

  8. Willibald I. Holzer: Rechtsextremismus – Konturen, Definitionsmerkmale und Erklärungsansätze. In: Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hrsg.): Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus. Wien 1993, S. 11-96, hier S. 31 f. ↩︎

  9. Vgl. Holzer (wie Anm. 8) und Helmut Fröchling: Die ideologischen Grundlagen des Rechtsextremismus. Grundstrukturen rechtsextremistischer Weltanschauung. Politischer Stil, Strategien und Methoden rechtsextremer Propaganda. In: Jens Mecklenburg (Hrsg.): Handbuch deutscher Rechtsextremismus. Berlin 1996, S. 84-123. ↩︎

  10. Joachim H. Schwagerl: Rechtsextremes Denken. Merkmale und Methoden. Frankfurt (Main) 1993, S. 168. ↩︎

  11. Vgl. Fröchling (wie Anm. 9), S. 96. ↩︎

  12. Ebd., S. 105 (auch das nachfolgende Zitat). ↩︎

  13. Holzer (wie Anm. 8), S. 59. ↩︎