Ist Prostitution jemals frei?

aus OWEP 2/2015  •  von Elke Mack

Prof. Dr. Elke Mack ist Professorin für Christliche Sozialwissenschaft und Sozialethik an der Theologischen Fakultät der Universität Erfurt.

Zusammenfassung

Prostitution wird moraltheologisch verurteilt, jedoch seit Kurzem im deutschen Rechtsstaat als wertneutrale Dienstleistung betrachtet. Es wird untersucht, ob Prostitution nicht grundsätzlich zu einer Schädigung der Betroffenen führt und ein Beziehungsmuster aufweist, das Entfremdung, Persönlichkeitsspaltung und Identitätsaufgabe nach sich zieht. Insbesondere die Freiwilligkeit der Prostituierten steht nicht nur im Falle von Zwangsprostitution zur Überprüfung an. Infolgedessen muss diskutiert werden, inwieweit ein Verbot der Prostitution zielführend ist.


Der Beitrag stellt eine überarbeitete und gekürzte Fassung des von der Autorin unter dem Titel „Prostitution als Menschenrechtsproblem“ in Theologie der Gegenwart 57 (2014), H. 1, S. 2-15, erschienenen Beitrags dar.

Einführung

Bereits seit dem Neuen Testament ist theologisch geklärt, dass die Inanspruchnahme von Dirnen eine schwere Sünde darstellt (Gleichnis vom verlorenen Sohn, Lk 15,30; Paulus verurteilt die Beziehung zu Dirnen und die Unzucht, 1 Kor 6, 9-10.16-20). Gleichzeitig gab es allerdings durch die Person Jesu das klare Vorbild, Vergebung gegenüber Sünderinnen und Sündern zu zeigen und sie in die Gemeinschaft der Christen aufzunehmen: „Zöllner und Dirnen gelangen eher in das Reich Gottes als ihr“ (Mt 21,31).

Das Neue Testament unterscheidet also genau zwischen der Verurteilung der Sünde und der Vergebung gegenüber den Sündern. In der Kirchengeschichte gab es zahlreiche Bemühungen um die Reintegration und Resozialisation von Prostituierten durch Ablässe gegenüber Männern, die sie ehelichten, oder durch spezielle Frauenorden, die sie aufnahmen (z. B. Magdalenenschwestern und Reuerinnen). Auch wenn sich in der Kirchengeschichte zeitweise eine duldende Toleranz gegenüber der Institution der Prostitution nachweisen lässt (etwa bei Augustinus und Thomas von Aquin), gab es jedoch keine irgendwie geartete moraltheologische Akzeptanz für käufliche Sexualität auf Seiten der gesamten christlichen Theologie.

Ein Hauptgrund für Einwände gegen Prostitution liegt darin, dass sie selten vollkommen freiwillig ausgeübt wird, sondern zumeist aus sozialer Not bzw. aus Mangel an attraktiven beruflichen Alternativen gewählt wird. Überwiegend gehen ihr Frauen aus prekären, sozial schwachen Lebenswelten in der Hoffnung nach einem ökonomisch besseren Leben nach. Vielfach geschieht sie sogar unter Zwang, also als Zwangsprostitution, verbunden mit vorgängigem Menschenhandel. Papst Franziskus hat in seiner Osterbotschaft 2013 den Menschenhandel als die im 21. Jahrhundert am weitesten verbreitete Sklaverei1 bezeichnet, die es zu bekämpfen gilt. Dem geht voraus, dass Menschen, zu über 90 Prozent Frauen und Mädchen, so sehr misshandelt, erniedrigt, vergewaltigt und durch körperliche und psychische Gewalt bedroht werden, dass ihr Wille gebrochen wird. Man rechnet mit eine halben Million Frauen und Kinder pro Jahr, die als Sexsklavinnen missbraucht werden. Nach Einschätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) werden insgesamt in jedem Jahr rund 10 Millionen Kinder neu zur Prostitution gezwungen.2

Es besteht damit kein Zweifel, „dass der moderne globale Sklavenhandel rechnerisch größere Ausmaße hat als der atlantische Sklavenhandel im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert“3 und zunehmend im Wachstum begriffen ist. Insbesondere in asiatischen Ländern, vorzugsweise Indien, Nepal, Bangladesch, Pakistan und China, gibt es überproportional viele Prostituierte, von denen man annimmt, dass die Mehrzahl dazu gezwungen wird. In Deutschland rechnet man mit Hunderttausenden von Prostituierten, überwiegend Ausländerinnen aus südosteuropäischen Ländern, von denen ein erheblicher Teil unter Zwang arbeitet. Sie leben unentdeckt inmitten unserer Wohlstandsgesellschaft und unserem demokratischen Rechtsstaat in einem kriminellen Milieu, das sich offiziell als Dienstleistungsgewerbe tarnt.

Die säkulare Akzeptanz von Prostitution

Die Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution und der Zuhälterei durch den deutschen Gesetzgeber und ihre gesetzliche Gleichstellung mit wirtschaftlichen Dienstleistungsgewerben anderer Art durch das Prostitutionsgesetz im Jahr 20014 war eine gesellschaftliche Revolution. An und für sich war es gut gemeint, Prostituierte ernst zu nehmen und rechtlich und sozialversicherungstechnisch anderen Arbeitenden gleich zu stellen, um damit die Freiheit der Prostituierten so weitgehend zu respektieren, dass sie ihrem Gewerbe sozial ungeächtet nachgehen können. Die Idee einer Wertfreiheit der freiwilligen Prostitution sowie die vollständige Individualisierung und Privatisierung sexueller Wahlfreiheit sollten vom Rechtsstaat anerkannt werden.

Doch was ist danach geschehen? Deutschland wurde seit der gesetzlichen Liberalisierung der Prostitution zum Mittelpunkt des Menschenhandels und der Zwangsprostitution und zum größten Prostitutionsmarkt in Europa. Anders als noch in den neunziger Jahren fährt man nicht mehr nach Thailand, sondern der Sex-Reisetourismus findet jetzt aus ganz Europa in deutsche Bordelle statt. Neunzig Prozent der Prostituierten sind Ausländerinnen; sie verrichten ihre Tätigkeit überwiegend angesichts wiederholter Gewaltanwendung von Zuhältern und unter ausweglosem Zwang, aber immer aus sozialer Not heraus und zumeist in vorheriger Unwissenheit über ihre spätere Tätigkeit und Zwangslage in Deutschland.5 Fast keine Prostituierte ist offiziell sozialversichert. Mittlerweile existieren in vielen deutschen Städten Flatrate-Bordelle, in denen intimer Gesundheitsschutz bzw. Arbeitsschutz der Prostituierten aufs Ärgste vernachlässigt, sie körperlich und seelisch ausgebeutet werden und keinerlei „Arbeitnehmerrechte“ besitzen.6 Der Markt für Menschenhändler und Sexsklaverei wurde mit der Liberalisierung erst richtig attraktiv und das Gewerbe ist immer noch zu einem großen Teil kriminellen Milieus, wenn nicht sogar der organisierten Kriminalität zuzurechnen.

In Ländern, in denen politisch das Gegenteil wie in Deutschland durchgesetzt wurde, nämlich ein Verbot der Prostitution wie etwa in Schweden, liegt die Quote der Zwangsprostitution, die Kriminalitätsrate in diesem Milieu und überhaupt die Attraktivität dieses Gewerbes deutlich niedriger als in Ländern, in denen Prostitution liberalisiert wurde: In solchen Ländern sind Menschenhandel und Zwangsprostitution deutlich häufiger als in Ländern mit Prostitutionsverbot.7

Mit einer rechtsstaatlichen Ächtung trocknet also auch die Nachfrage nach Prostitution aus, einfach schon deshalb, weil der Tatbestand des Kaufens von Frauen oder Menschen zu sexuellen Zwecken eindeutig strafbar ist und die Täter strafrechtlich von staatlicher Seite belangt werden. Der geschmälerte, nichtlegale Prostitutionsmarkt ist dann nicht mehr geeignet, um als weitere Plattform für Kriminalität wie Menschenhandel oder Drogenhandel zu dienen. Diese ethische und rechtliche Option des Prostitutionsverbotes kann in der Fachsprache als „Neo-Abolitionismus“ bezeichnet werden, also ein Verbotsimperativ, der mit menschenrechtlichen Argumenten und Geschlechtergerechtigkeit begründbar ist.8

Ein Verbot der Prostitution würde langfristig auch zu einem erheblichen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel beitragen, weil Kinder, insbesondere Jungen und männliche Jugendliche, in einer Gesellschaft nicht mit der vermeintlich „wertfreien“ Situation aufwachsen, dass man sich Frauen oder andere Jungs kaufen kann, wenn man dazu das Bedürfnis hat. Bereits vom Gesetzgeber her ist dann eindeutig geklärt, was aus der Würde des Menschen zwingend folgt: Sexuelle Intimität von anderen Menschen darf in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat niemals käuflich sein und sollte vielmehr zwischen gleichen Partnern immer freiwillig sein – sodass auch in der Folge gewerbliche und wirtschaftliche Interessen auf diesem Gebiet keine Rolle spielen dürfen. Selbst in der Volkswirtschaftslehre und im Handelsrecht gibt es Güter, die von einer kommerziellen Nutzung ausgeschlossen sind, weil es unsittlich ist, mit ihnen Handel zu treibe; Beispiele sind u. a. Organe, Menschen und Patente auf Lebewesen. Menschliche Sexualität könnte und sollte im Sinne der Wahrung körperlicher Integrität und personaler Identität hinzugerechnet werden. Frauen dürfen einfach nicht käuflich sein und Liebe ist es sowieso nicht.

Eine neue moraltheologische Bewertung der Prostitution

Sinn einer ethischen Reflexion ist es, die tieferliegenden Gründe für eine moralphilosophische und moraltheologische Problematisierung von Prostitution zu erforschen.

Es geht bei der Prostitution darum, dass überwiegend Männer eine Bedürfnisbefriedigung suchen, die unabhängig vom Wohlbefinden der Frau ausgeübt wird, nicht auf Dauer angelegt und rein körperlicher Natur ist. Dies kann auch für den homosexuellen Fall gelten, dass Männer dies gegenüber anderen Männern anzielen. Man geht in dieser Konstellation sogar davon aus, dass bei Prostitution ein Großteil der Lust bei Männern dadurch entsteht, dass Frauen unterworfen werden, über sie nach Belieben verfügt und Macht über sie ausgeübt werden kann – fast analog zu Vergewaltigungen. Diese Annahme des gewollten prinzipiellen Machtgefälles besitzt eine erhebliche Plausibilität und wird durch die katholische Kirche aufgrund einschlägiger seelsorgerlicher Praxis geteilt.9 Reize und Lust sind im Falle der Prostitution nicht in eine personale Beziehung integriert, sondern spielen eine sich so verselbstständigende Rolle für den einen Akteur, dass der Würdestatus der anderen Person eine störende oder zumindest instrumentelle Bedeutung hat.

Zusätzlich zeigen Studien, dass Frauen, die der Prostitution nachgehen, zu einem hohen Prozentsatz an chronischen Krankheiten der Geschlechtsorgane, Infektionen und Verletzung innerer Organe leiden.10 Wir sprechen hier nicht einmal von ungeschütztem Verkehr und dem damit verbundenen AIDS-Risiko, sondern nur davon, dass der menschliche, insbesondere der weibliche, Organismus rein biologisch nicht dazu ausgelegt ist, in einer zu hohen Frequenz und mit wenig Rücksichtnahme (bzw. unter Gewalt) sowie mit beständig unterschiedlichen Partnern Verkehr zu haben. Medizinische Studien zu Promiskuität und Prostitution belegen dies. Die Mortalitätsrate von Prostituierten ist nach US-amerikanischen und kanadischen Studien um rund 40 Prozent erhöht, was neben häufiger Gewaltanwendung mit Todesfolge auch auf die überproportionale Quote der Drogen- und Alkoholabhängigkeit zurückzuführen ist.

Die These: Prostitution als Menschenrechtsverletzung

Rechtsethisch führt die beschriebene Situation der Selbstverleugnung und Instrumentalisierung zu dem Schluss, dass die Wahrnehmung der Prostitution grundsätzlich immer eine Verletzung der natürlichen Rechte des menschlichen Gegenübers, also der betroffenen Frau bzw. des betroffenen Menschen darstellt.

Im Bereich der Prostitution ist unabhängig von einer christlichen Ethik auch im säkularen Rechtsstaat davon auszugehen, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Freiheit durch Normen und Regeln des Selbst- und des Personenschutzes eingeschränkt werden muss. Dies geschieht auf anderen Gebieten vielfach und oft, beispielsweise schon bei den vielfältigen Verwaltungsvorschriften zum Verbraucherschutz, zum Gesundheitsschutz oder im Bereich kommunaler Gefahrenvorbeugung. Warum sollte es auf einem derart existenziellen Gebiet der körperlichen Integrität unterlassen werden, Menschen rechtlich zu schützen? Es ist vielmehr nicht nur ein Ergebnis gerechtigkeitstheoretischer Rekonstruktion, sondern eine logische Konsequenz aus rechtsstaatlichen Verfassungsprinzipien zum Würdeschutz, die das Verbot der Prostitution in demokratischen Rechtsstaaten nahelegen. Denn Prostitution ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist kein Beruf wie jeder andere, sondern ein Preisgeben der eigenen Intimität auf Kosten der eigenen Identität. Die weitgehende Liberalisierung der Prostitution stellt einen ethischen Anachronismus bzw. eine ethische Rückwärtsbewegung moderner Gesellschaften bezüglich der Menschenrechte (nicht nur der Frauenrechte) und der Gleichheit unter den Menschen (nicht nur der Geschlechtergleichheit) dar, die in einer skandalös unreflektierten rechtlichen Grauzone verbleibt.

Im Zeitalter der immer größeren Verfeinerung von Menschenrechten und deren rechtsstaatlicher Umsetzung ist es ein falsch verstandener Liberalismus und höchste moralische Naivität zu meinen, dass es bei der Prostitution um einen rechtsethisch freien und neutralen Raum geht, der fern jeglicher Gewalt von statten gehen kann. Hier werden täglich mitten unter uns und in unserem Land Frauen geschunden, verletzt, entwürdigt, versklavt und ihrer Würde beraubt. Ein sozialer Rechtsstaat mit einer erstrangigen rechtsethischen Verfassung sollte in der Lage sein, auch diesen Menschen menschenwürdige Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, und nicht davon ausgehen, dass männliche Bedürfnisse sich in der postmodernen, liberalen Gesellschaft ungehindert ihre Befriedigung und ihre Objekte der Bedürfnisbefriedigung suchen dürfen.

Skandinavische Gesellschaften mit ihrer fortgeschrittenen Gesellschaftsmoral in Gestalt von strikten Prostitutionsverboten (Schweden, Island, Norwegen, Finnland) und viele andere Länder der Welt (Irland, USA, arabische Länder, Japan mit sehr altem Prostitutionsverbot) treten den Beweis dafür an, dass die Institution der Prostitution kein Naturgesetz ist, sondern ihre Regelung von der zivilisatorischen Entwicklung einer Gesellschaft abhängt.11 In diesem Zusammenhang beweist sich ihre moralische Zivilisiertheit insbesondere in der gesellschaftlichen Haltung gegenüber dem weiblichen Geschlecht. Modernisierung von Gesellschaften ist deshalb nicht gleichzusetzen mit Liberalisierung ihrer Moral. Vielmehr kommt in den modernisiertesten Gesellschaften der Welt eine Schärfung der Geschlechter- und Sexualmoral zum Tragen, die gerade die christliche Ethik würdigen kann. Die protestantischen Skandinavier beweisen uns, dass sich Männer so weit zivilisieren können, dass sie die Dienste käuflicher Liebe weitestgehend nicht mehr brauchen. Das beweist, dass eine gesellschaftliche Ächtung der Prostitution ein kollektives Unrechtsbewusstsein hervorruft und zu einer höheren Achtung von Frauen führt. Allerdings müssen einem Verbot der Prostitution gesellschaftliche und öffentliche Diskussionsprozesse vorausgehen, in denen die potenzielle Rechtsverletzung aller Betroffenen und die wachsende Kriminalisierung des Milieus erkannt sowie die neuen Formen der Sklaverei durch Zwangsprostitution diskutiert werden.

Die deutsche und europäische Gesellschaft scheinen sich derzeit im Stadium einer beginnenden Bewusstseinsschärfung zu befinden. Sich prostituierende Sexualität wird nicht mehr nur als Privatsache, sondern zunehmend auch als gesellschaftliche Degradierung von Frauen und deren Entwürdigung erkannt. Dies ist ein rechtsethisches Problem, das vielen Menschen einer säkularisierten und pluralisierten Gesellschaft nicht bewusst ist, aber zunehmend in Medien und Öffentlichkeit in allen Ländern Europas diskutiert wird. Deshalb besteht die begründete Hoffnung, dass sich hier eine Schärfung und Präzisierung gesellschaftlicher Moral formiert, die auf die Menschenrechtsverletzung mit einem europaweiten Verbot der Prostitution reagieren sollte.


Fußnoten:


  1. http://www.vatican.va/holy_father/francesco/messages/urbi/documents/papa-francesco_20130331_urbi-et-orbi-pasqua_ge.html (letzter Zugriff: 08.05.2017). ↩︎

  2. Vgl. Nicholas D. Kristof, Sheryl Wu Dunn: Die Hälfte des Himmels. Wie Frauen weltweit für eine bessere Zukunft kämpfen. München 2010, S. 32. ↩︎

  3. Ebd., S. 33. ↩︎

  4. Vgl. Deutscher Bundestag: Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz – ProstG) vom 20. Dezember 2001. In: BGBl. I, Nr. 74, 3983. ↩︎

  5. Nach Einschätzung der mit Menschenhandel befassten Polizei in Deutschland sind 90 Prozent aller Prostituierten Zwangsprostituierte. Vgl. Anonyme Publikation einer deutschen Polizistin: Ich kann nicht länger schweigen. In: Emma 37 (2/2013), S. 40 f. ↩︎

  6. Die Frauen haben in manchen deutschen Bordellbetrieben zur Ausbeutung neigende Arbeitszeitregelungen, keine Tariflöhne, keine Privatsphäre (Wohnen und Arbeiten in einem Raum), kein Recht auf Ablehnung von Kunden und erleiden darüber hinaus psychischen und physischen Druck. Vgl. Rahel Gugel: Das Spannungsverhältnis zwischen Prostitutionsgesetz und Art. 3 II Grundgesetz. Eine rechtspolitische Untersuchung. Münster 2011. ↩︎

  7. Vgl. Seo-Young Cho, Axel Dreher, Eric Neumayer: Does Legalized Prostitution Increase Human Trafficking? In: World Development 41 (2013), S. 67-82. ↩︎

  8. Vgl. Beatrice Bowald: Prostitution. Überlegungen aus ethischer Perspektive zu Praxis, Wertung und Politik. Luzern 2009, S. 256. ↩︎

  9. „Männer kaufen bei Prostituierten nicht Sex, sondern Macht“ (Alice Schwarzer: Der große Unterschied. Gegen die Spaltung von Menschen in Männer und Frauen. Köln 2000, S. 138). Zur seelsorglichen Praxis vgl. Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs. I. Internationales Treffen der Seelsorge zur Befreiung der Strassenmädchen, Schlussdokument. Rom 2005; online unter: http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/migrants/documents_1/rc_pc_migrants_doc_20210605_Iinc-past-don-strada-findoc_ge.html (letzter Zugriff: 08.05.2017). ↩︎

  10. Zum Folgenden vgl. Janice G. Raymond: Health Effects of Prostitution. In: Donna M. Hughes: Making the Harm Visible. Global Sexual Exploitation of Women and Girls. Speaking Out and Providing Services, online: http://www.uri.edu/artsci/wms/hughes/mhvhealt.htm (letzter Zugriff: 25.02.2015 - Link mittlerweile inaktiv!); Mortality in a Long-term Open Cohort of Prostitute Women. In: American Journal of Epidemiology 159 (2004), Nr. 8, S. 778-785. ↩︎

  11. Deshalb ist es von Seiten der Moraltheologie ziemlich leichtfertig zu behaupten, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, Frauen aktiv von der Prostitution abzuhalten oder daraus herauszuholen. Es käme einer Bevormundung gleich und wäre zudem nicht durchführbar. Vgl. Bowald, Prostitution (wie Anm. 9, oben S. 97), S. 259 f. Die empirische Realität in Ländern mit Prostitutionsverbot belegt das Gegenteil. Auch die Behauptung, dass diese Erfahrungen nicht auf andere Länder übertragbar wären, müsste belegbar sein. ↩︎