Österreich nach 1918: Aufbruch in eine neue, kleinteilige Welt

aus OWEP 1/2018  •  von Peter Becker

Peter Becker ist Professor für Österreichische Geschichte an der Universität Wien. Der Schwerpunkt seiner Forschungen liegt im Bereich der Geschichte von Politik, Staat und Verwaltung der Habsburgermonarchie und ihrer Nachfolgestaaten.

Zusammenfassung

Nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns stand die neue Republik Österreich, wie der folgende Beitrag zeigt, vor kaum lösbaren Problemen. Neben Fragen nach der innenpolitischen Entwicklung beherrschten Versorgungsengpässe und drohender wirtschaftlicher Zusammenbruch die ersten Nachkriegsjahre, die nur durch internationale Hilfe gelöst werden konnten.

Das Ende der Monarchie löste bei kritischen Beobachtern wie Stefan Zweig Resignation und Beunruhigung aus. Er notierte am 13. November 1918 – zwei Tage nach der Verzichtserklärung des Kaisers: „Man kann einfach nicht mehr. Und wenigstens ich verbrauche die Hälfte meiner geistigen Kraft in der grauenhaften Vision dieser kommenden Umstürze, wo der Haß der Classen, der Stände, riesengroß diese Welt erfüllen wird.“

Die Welt der Vorkriegszeit mit ihrem bizarren Imperialismus, aber auch mit ihrer internationalen Zusammenarbeit und ihren weit reichenden globalen Vernetzungen war endgültig vorbei. Die russische Revolution hatte außerdem gezeigt, dass der Zusammenbruch etablierter Autoritäten in Verbindung mit radikaler Politik und sozialem Elend die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung revolutionär umgestalten konnte. Das war nicht nur im fernen Russland möglich. Die Räterepubliken in Bayern und Ungarn sollten diese Erfahrung bedrohlich nahe an Österreich heranrücken.

Das Ende der Habsburgermonarchie stand im Zeichen mehrerer politischer Spaltpilze: nationale Unabhängigkeitsbestrebungen, die schließlich die Unterstützung der Entente erhielten; massiver Vertrauensverlust in die bestehende politische Ordnung als Folge von Versorgungskrisen, die selbst den Mittelstand betrafen, und von Behördenwillkür im Zeichen des Ausnahmezustandes. Hinzu kamen eine entscheidungsschwache und in sich uneinige Regierung – das „Pandämonium politischer Dummheit und Gemeinheit“ in den Worten von Joseph Redlich, unfähige militärische Stäbe und ein Kaiser ohne Entschlusskraft, dem Redlich als Persönlichkeit „eine eigentümliche Leere“ attestierte und der immer mehr zur Zielscheibe bissigen Spotts wurde. Das alles war begleitet von radikaler Kritik an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung.

Man kann dieses Kaleidoskop an politischen Krisenphänomenen als Referenzpunkt für den von Sigmund Freud angesprochenen „Dreckhaufen“ verstehen, den er in einem Brief an Sándor Ferenczi vom 17. November 1918 als Hinterlassenschaft der Habsburger bezeichnet hatte. Auf diesem Boden entwickelte sich die mitteleuropäische Nachkriegsordnung – ein politisch und wirtschaftlich fragmentierter und spannungsgeladener Raum, in dem unter dem falschen Banner des Nationalstaates kleine Vielvölkerstaaten entstanden.

Fortsetzung oder Neubeginn?

In Österreich verlief der Übergang von der Monarchie zur Ersten Republik weitgehend gewaltfrei. Maßgeblich dafür waren die vollständige Auflösung der k.u.k. Armee als Machtfaktor sowie die starke Stellung der Sozialdemokratie, die ohne eine innere Spaltung anschlussfähig sowohl gegenüber den Linken als auch den Bürgerlichen war und somit eine integrative Rolle übernehmen konnte. Am Ende des Krieges stellte außerdem die weit verbreitete Ablehnung des monarchischen Staates und des Kaisers – vor allem nach dem verheerenden Waffenstillstand – eine gute Basis für den Aufbruch in die Republik dar.

Die Konstituierung eines deutsch-österreichischen Staates im Oktober 1918 wurde von dem zeitgenössischen Beobachter Joseph Redlich trotz ihres gewaltfreien Charakters als „erster Akt einer Revolution“ verstanden – einem Akt, mit dem die Vertreter des neuen Staates, aus der Sicht von Alfred Pfoser und Andreas Weigl, einer möglichen Staatsproklamation der Arbeiter- und Soldatenräte zuvorkommen wollten. Kurz nach diesem ersten Akt erfolgte am 12. November die feierliche Ausrufung der demokratischen Republik, an der die Christlichsozialen trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur neuen Staatsform nicht teilnahmen.

Der neue Staat wies trotz aller Kontinuitätslinien zur Monarchie eindeutige Unterschiede im politischen System auf. So schrieb das neue System dem Parlament die entscheidende Rolle zu. Vorbei waren die Zeiten, in denen ein dem Parlament nicht verantwortlicher Kaiser aus eigener Machtvollkommenheit eine Regierung bestellen konnte. Die politischen Parteien, gewählt von allen stimmberechtigten Männern und Frauen, erhielten in dieser neuen politischen Ordnung eine Schlüsselfunktion, weil sie die Regierung bildeten, die politische Willensbildung auf den unterschiedlichen Ebenen der Gemeinden, Länder und des Bundes aufeinander abstimmten und auch den Austausch mit Interessensorganisationen und Kammern strukturierten.

Die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung angesichts von ungeordneter Demobilisierung, Versorgungskrise und der Infragestellung traditioneller Autoritäten erhielt für die Repräsentanten des alten wie neuen Regimes oberste Priorität. Der oberösterreichische Statthalter und ehemalige Innenminister Baron Erasmus von Handel forderte seine Beamten noch vor dem Verzicht des Kaisers dazu auf, sich mit allen Kräften „in den Dienst des in Bildung begriffenen Staates Deutschösterreich“ zu stellen.

Die Kontinuität von bürokratischer Routine über Systembrüche hinweg entsprach ganz der Bürokratietheorie von Max Weber. Die Zeitgenossen nahmen diese Kontinuität nicht wahr und das aus gutem Grund. So sah der bereits mehrfach erwähnte Joseph Redlich einen „vollkommenen Zerfall der staatlichen Autorität“. Maßgeblich dafür waren die – aus der Perspektive der untergegangenen Monarchie – unerhörten Streiks von Beamten. Das Selbstverständnis der Beamten als wichtigen Pfeilern der staatlichen Autorität in der Monarchie hatte sich tatsächlich in kürzester Zeit gewandelt. Zahlreiche Interessensorganisationen waren entstanden, die Beamten forderten die Mitwirkung in der Personalverwaltung der Behörden durch eigene Beamtenräte ein und wollten sogar über Weiterbeschäftigung oder Entlassung von Beamten nach dem Systembruch mitentscheiden. Ihre Forderungen nach körperschaftlicher Beteiligung an der Umgestaltung der staatlichen Verwaltung gipfelten im Plan einer eigenen Staatsangestelltenkammer.

Staatskanzler Renner sah die Kontinuität durch eine zunehmende „Verdorfung“ der Verwaltung bedroht, die zu einer Selbstständigkeit und Zusammenhanglosigkeit aller Verwaltungsstellen führte – von den Staatsämtern bis zu den Landesregierungen, den Bezirkshauptmannschaften und den Gemeinden. Diese Verdorfung war eine Folge der raschen Föderalisierung, bei der die Länder zwar grundsätzlich den neuen Staat unterstützten, für sich aber zahlreiche Kompetenzen beanspruchten. Die neuen Regierungsstellen konnten unter diesen Bedingungen zwar auf den alten Machtapparat zugreifen, die Länder behielten sich jedoch die Entscheidung über die Durchsetzung zentralstaatlicher Vorgaben vor. Dieses Ringen um Entscheidungskompetenzen zwischen Bund und Ländern ist ein roter Faden, der sich bis in die heutige Debatte über eine Staatsreform hinzieht.

Am Beginn der Ersten Republik betraf dieses Ringen vor allem die Fortsetzung der Zwangsbewirtschaftung von Lebensmitteln, mit der die Regierung eine humanitäre Katastrophe in den Städten, vor allem in Wien, verhindern wollte. Länder wie Oberösterreich, das selbst drei so genannte Notstandsgebiete zu versorgen hatte, führten einen Transportscheinzwang ein, um die Ausfuhr von Lebensmitteln aus dem Land zu kontrollieren. Staatskanzler Renner war dadurch so erbost, dass er sich bei einer Konferenz mit Ländervertretern zu einer witzigen Bemerkung hinreißen ließ: Transportscheine wären eben nur dazu da, den „Schein eines Transports hervorzurufen“.

Die Länder beanspruchten außerdem eine Mitsprache bei der Planung und Durchführung von Kompensationsgeschäften mit dem Ausland, bei denen Güter und Rohstoffe gegen dringend benötigte Lebensmittel und Energieträger getauscht wurden. Die Linzer Landesregierung vereitelte den Abtransport von 640 Waggons Heu aus Oberösterreich, das die Wiener Aus-, Ein- und Durchfuhrstelle in die Schweiz verhandelt hatte, weil sie nicht in die Planung dieses Geschäftes einbezogen worden war. Die Desavouierung der Wiener Regierung im Bereich des Außenhandels wurde noch durch Alleingänge der Länder Tirol, Vorarlberg und Salzburg in der Anschlussfrage übertroffen. Sie verhandelten offen mit Deutschland bzw. der Schweiz und organisierten gegen den erklärten Protest aus Wien Volksabstimmungen. Die ablehnende Haltung der beiden Nachbarländer und der Alliierten ließen diese außenpolitischen Experimente jedoch im Sand verlaufen.

Innerhalb der Länder wurde jede Auflösung der staatlichen Ordnung sehr wachsam verfolgt und rasch bekämpft. Das zeigt ein Fall aus dem oberösterreichischen Gmunden. Dort weigerte sich der neu gewählte Bürgermeister, den Gemeindevorstand durch den Bezirkshauptmann angeloben zu lassen. Denn das würde „für die Empfindung der Volksvertreter die Zumutung bedeuten, dass sie das Weiterbestehen eines Verwaltungsapparates anerkennen, dessen Entfernung Forderung der republikanischen Staatseinrichtung war und ist …“ Die Landesregierung reagierte mit einer telegrafischen Zurechtweisung, die auf den neuen republikanischen Charakter des alten Bezirkshauptmanns hinwies. Dieser Gestaltwandel erfolgte laut dem Telegramm nicht durch einen Gesinnungswandel, sondern durch die feierliche Angelobung auf den neuen Staat.

Eine bipolare Republik

John Boyer beschreibt das Ende der Monarchie als Folge einer Implosion, die dem Staat zuerst seine Legitimität und dann seine Autorität genommen hatte. In diesem Machtvakuum entwickelten sich die Konkurrenz zwischen Bund und Ländern ebenso wie die Machtergreifung durch die drei großen Parteien: Sozialdemokratie, Christlichsoziale und Deutschnationale. Sie waren Bestandteile einer triadischen Struktur, von der die österreichische Politik seit den 1890er Jahren bestimmt war. Daraus entstand eine bipolare Konstellation, die sich über Anti-Marxismus und Anti-Kapitalismus definierte und in der rhetorischen Ausgrenzung und Delegitimation des politischen Gegners an die heißesten Phasen des Nationalitätenkonflikts gemahnte. Verantwortlich für diesen Übergang von einer triadischen zu einer dyadischen Struktur war der Wegfall der sudetendeutschen Gebiete, wo die Deutschnationalen einen starken Rückhalt gehabt hatten.

Der erste Wahlkampf in der Ersten Republik, der im Jahr 1919 von den Sozialdemokraten gewonnen wurde, bestach durch seine martialische Rhetorik und die Omnipräsenz visueller Dramatisierung. Das brachte ein Kommentar in der „Neuen Freien Presse“ vom 15. Februar gut zum Ausdruck: „Der Text ist nur die Zugabe zur Zeichnung. Das Bild dominiert, strebt die alleinige und unabhängige Wirkung an. Es rechnet mit der psychologischen Tatsache, daß das Kino dem Theater den Vorrang abgewonnen hat.“ Die dargestellten Themen wollten durch angstbesetzte Sujets mobilisieren, wie etwa ein bedrohlicher Bolschewik mit roter Mütze und Handgranate auf der einen, der Totentanz der Kriegsopfer auf der anderen Seite.

Die Zusammenarbeit zwischen Christlichsozialen und Sozialdemokraten kam in den 1920er Jahren zu einem frühen Ende, zuvor wurde angesichts der weit verbreiteten Angst vor einem bolschewistischen Umsturz noch mit Arbeitslosenunterstützung, Ausweitung der Sozialversicherung auf alle Arbeitnehmer, Einführung des Achtstundentages und eines Mindesturlaubs für Arbeiter eine für Europa vorbildliche Sozialgesetzgebung verabschiedet.

Der Bruch zwischen den beiden dominanten Parteien überrascht angesichts der rhetorischen und visuellen Polarisierungen während des Wahlkampfes nicht wirklich. Das Ende der konstruktiven Zusammenarbeit auf politischer Sachebene hatte letztlich mit einem Strategiewechsel der Christlichsozialen ebenso zu tun wie mit unüberbrückbaren Differenzen in Grundsatzfragen. Dabei ging es um die Stellung der Kirche in Politik und Gesellschaft und um die Verbindlichkeit traditioneller Moralvorstellungen. John Boyer hat überzeugend argumentiert, dass die Kirche nach dem Ende der Dynastie zur alleinigen Hüterin traditioneller Werte geworden war und diese Rolle mit Hilfe der christlichsozialen Partei offensiv im politischen Raum vertrat. Familienrecht, Religionsunterricht, Familienplanung und die Präsenz moderner Kunst im öffentlichen Raum waren für die Christlichsozialen nicht verhandelbar, weil diese zu zentralen sittlichen Grundlagen von Staat und Gesellschaft stilisiert wurden.

Die Ausklammerung wesentlicher Fragen gesellschaftlichen Wandels und dessen rechtliche Rahmung aus der politischen Debatte waren ein erstes Zeichen für die spätere Radikalisierung, die – anders als in der Monarchie – nicht im Zeichen des Nationalismus, sondern unter dem Banner des Anti-Marxismus stand. Das politische System der Ersten Republik wäre auf diskursives Aushandeln, auf Verständigung und Kompromiss ausgelegt gewesen. Die Radikalisierung in Wort und Bild, die bald von zunehmender politischer Gewalt begleitet war, unterminierte das konstruktive Potenzial dieses Systems. Die Hoffnung auf eine Befriedung der Republik im Zeichen des Kreuzes und der Vernichtung des politischen Gegners blieben die später umgesetzten Hirngespinste einer kleingeistigen christlichsozialen Funktionärselite, der die erfolgreiche Politik des Roten Wien ein dauernder Dorn im Auge war.

Wirtschafts- und Versorgungsräume

Als die österreichische Delegation am 2. September 1919 die Erstfassung des Friedensvertrags entgegennahm, war dies kein Freudentag. Die Republik wurde zum „Krüppel“ gemacht, wie der oberösterreichische Landeshauptmann Prälat Hauser meinte. Er bezog sich dabei auf den Verlust der industriell und landwirtschaftlich höchst bedeutsamen Sudetengebiete, des nicht nur symbolisch wichtigen Südtirol sowie der Untersteiermark und des Kanaltals. Die Hoffnung hatte getrogen, unter dem Banner des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen einen vorteilhafteren Frieden aushandeln zu können.

Die Folgen dieser Gebietsverluste können nur vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Habsburgermonarchie im 19. Jahrhundert verstanden werden. Die Monarchie hatte sich in dieser Zeit zu einem integrierten Wirtschaftsraum entwickelt, mit einer starken regionalen Arbeitsteilung auch in der Wertschöpfungskette und erheblicher binnenwirtschaftlicher Ausrichtung. Der gemeinsame Wirtschafts-, Zoll- und Währungsraum war zwar durch die Gründung der Nachfolgestaaten nicht automatisch aufgelöst geworden. Die Hoffnung auf dessen Fortsetzung mit Wien als Finanz- und Handelsplatz wurde jedoch bald zunichte gemacht. Im Februar bzw. März 1919 traten die Tschechoslowakei und Jugoslawien durch die Abstempelung der Kronen aus dem Währungsraum aus, die protektionistische Zoll- und Handelspolitik aller Nachfolgestaaten belasteten nachhaltig die wirtschaftliche Entwicklung.

Österreich war unmittelbar nach dem Krieg in einer aussichtslosen Lage. Der ständig drohende Kollaps der Versorgung mit Lebensmitteln und Kohle reduzierte die Handlungsmöglichkeiten der Regierung. Der Lebensmittelbedarf der Bevölkerung war lediglich zu 20-30 Prozent aus eigener Produktion gedeckt. Der Rest musste durch Kauf oder Tausch aus dem Ausland kommen. Erst die Sorge vor einer politischen Kehrtwende in Richtung Bolschewismus ermunterten die Alliierten im Frühjahr 1919, sich stärker in die Versorgung Österreichs einzuschalten.

Die existenzielle Notlage in Wien rief eine Reihe von internationalen Organisationen auf den Plan. Die wichtigste Einrichtung war die „American Relief Administration“, die bis Ende 1921 eine Mahlzeit pro Tag für 129.000 Kinder bereit stellten. Die begleitenden Erhebungen des Ernährungszustandes zeigten die gefährliche Lage: Nur 3 Prozent aller Kinder und Jugendlichen waren ausreichend ernährt, dagegen waren über 50 Prozent stark unterernährt! Diese Zahlen veranschaulichen, dass eben nicht nur die Arbeiterklasse, sondern ebenso das Bürgertum von der Hungerkrise betroffen war, dessen Sparguthaben und Kriegsanleihen zu diesem Zeitpunkt bereits wertlos geworden waren. Joseph Redlich notierte im September 1922 in sein Tagebuch: „Die Preise sind ungeheuerlich. Mir ist es ein Rätsel, wie der Mittelstand noch leben kann.“ Nur durch Zugriff auf den Schwarzmarkt und durch Tauschhandel mit den bäuerlichen Produzenten konnten die Städter genügend Nahrungsmittel beschaffen, um das Existenzminimum zu erreichen.

Aus den stürmischen Jahren der Ersten Republik stammt ein ambivalentes Erbe: die Föderalismusdebatten und die politische Bipolarität ebenso wie das beständige Ringen um Bürokratieabbau und die Anfänge eines vorbildlichen Sozialstaates. Die Hungerkrise in Österreich erhielt, ebenso wie die Finanzkrise, eine weit über die Grenzen des kleinen Landes hinausreichende Bedeutung, weil sie die Strategien des Völkerbundes als Vorläufer der UNO im Umgang mit derartigen Krisen bis heute nachhaltig beeinflusst. Für die Rettung Österreichs vor dem Staatsbankrott entwickelte die internationale Gemeinschaft laut Patricia Clavin sogar jenen Mechanismus, der auch heute noch Verwendung findet.


Weiterführende Literatur:

  • John W. Boyer: Silent War and Bitter Peace. The Revolution of 1918 in Austria. In: Austrian History Yearbook 34 (2003), S. 1-56.
  • Patricia Clavin: The Austrian Hunger Crisis and the Genesis of International Organization after the First World War. In: International Affairs 90 (2014), S. 265-278.
  • Alfred Pfoser, Andreas Weigl: Die Erste Stunde Null. Gründungsjahre der österreichischen Republik 1918-1922. Salzburg 2017.