Die kleineren Religionsgemeinschaften in Kroatien

aus OWEP 3/2013  •  von Jure Zečević

Prof. Dr. Sc. Jure Zečević OCD ist Lehrstuhlinhaber für ökumenische Theologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Zagreb.

Zusammenfassung

Kroatien ist zwar seit Beginn seiner Geschichte katholisch geprägt, es leben aber auch Mitglieder zahlreicher anderer Glaubensgemeinschaften im Land. Der Beitrag informiert über ihren rechtlichen Status und stellt ihre Bedeutung für den ökumenischen Dialog vor.

Einführung

Dieser Artikel befasst sich mit jenen Religionsgemeinschaften in Kroatien, die durch eine relativ kleine Zahl von Gläubigen gekennzeichnet sind. Wenn hier, im Titel und im Text, hinsichtlich der Religionsgemeinschaften die Rede von „klein“ und „groß“ ist, dann handelt es sich auf keinen Fall um eine Art von Geringschätzung. Wir wissen es, dass manches, was in den Augen der Menschen „klein“ erscheint, vor Gott eigentlich „groß“ sein kann (und umgekehrt); ebenso ist das genaue Verhältnis von „Qualität“ und „Quantität“ nur Gott genau bekannt. Mein Beitrag geht also mit diesen Begriffen und Zahlen rein phänomenologisch und statistisch um.

Die Rechtslage der Religionsgemeinschaften in Kroatien

In der Verfassung der Republik Kroatien heißt es in Artikel 40: „Die Freiheit des Gewissens und des Glaubensbekenntnisses wie auch die freie öffentliche Manifestierung des Glaubens oder einer anderen Überzeugung sind gewährleistet.“ Artikel 41 weitet diese Bestimmung wie folgt aus: „Alle Religionsgemeinschaften sind vor dem Gesetz gleichberechtigt und vom Staat getrennt. Die Religionsgemeinschaften sind frei, im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen öffentlich religiöse Riten durchzuführen, Schulen und Lehranstalten, andere Institutionen, soziale und wohltätige Einrichtungen zu gründen und zu verwalten. Sie genießen in ihrer Tätigkeit den Schutz und die Hilfe des Staates.“

In Ergänzung zu diesen Verfassungsprinzipien hat das kroatische Parlament in seiner Sitzung vom 4. Juli 2002 das „Gesetz über die Rechtslage der Religionsgemeinschaften“ angenommen, in dem die rechtliche Stellung in 32 Artikeln präzise dargelegt wird. Es ist mir nicht möglich, im Rahmen meiner Darstellung auf alle Einzelheiten einzugehen, aber zusammengefasst kann man sagen, dass das Gesetz dem Rechtsstandard der meisten europäischen Länder entspricht und im Großen und Ganzen die Gleichberechtigung aller Religionsgemeinschaften in Kroatien sichert – der größeren wie auch der kleineren. Diese solide Rechtsgrundlage ermöglicht das Bestehen und gleichberechtigte Wirken einer Vielzahl von religiösen Gemeinschaften in Kroatien.

Die Bevölkerung Kroatiens nach Religionszugehörigkeit

Werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die letzte, noch „frische“ Volkszählung, die 2011 stattgefunden hat:

Quelle: Statistical Yearbook of the Republik of Croatia, S. 109.

Es ist nachvollziehbar, dass diese Volkszählung wegen ihres breiten Umfangs und der ziemlich großen Gesamtzahlen diejenigen religiösen Gemeinschaften nicht präzise identifizieren und nennen kann, deren Anteil statistisch relativ gering ist. Die Übersicht führt jedoch zu der schnellen und klaren Einsicht, dass über 85 Prozent der Bevölkerung der katholischen Kirche angehören, weniger als 14 Prozent hingegen zu allen anderen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen – die kroatische Gesellschaft scheint damit im konfessionellen Sinn ziemlich homogen zu sein.

Einige Vertreter aus der Reihe der kleineren Religionsgemeinschaften erheben allerdings gelegentlich den Vorwurf, die Volkszählung sei tendenziös gewesen, da sich ihre internen Angaben oft von jenen der Volkszählung unterscheiden. Der Unterschied dürfte vor allem auf zwei Gründen beruhen: Zum einen bezeichnete bei der Volkszählung der Begriff „Glaube(nszugehörigkeit)“ die Zugehörigkeit des Menschen zu einem bestimmten religiösen System, wobei es nicht entscheidend gewesen ist, ob die Person in die Tauf- oder Matrikelbücher eingetragen ist oder nicht. So kann es vorkommen, dass eine Person in diesen Verzeichnissen erscheint und von der betreffenden Religionsgemeinschaft als Mitglied gerechnet und angeführt wird, sie selbst sich jedoch bei der Volkszählung nicht mehr als der Gemeinschaft zugehörig angibt. Zum anderen war ein Teil der Gläubigen bei der Volkszahlung offensichtlich gar nicht in der Lage, die eigene Religionszugehörigkeit mit dem exakten und offiziell gebräuchlichen Namen anzugeben.

Um die Zahl der Gläubigen noch genauer bestimmen zu können, habe ich im Institut für Ökumenische Theologie und Dialog „Juraj Križanić“ der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Zagreb eine Untersuchung im Jahr 2000 in die Wege geleitet, bei der insgesamt vierzehn Religionsgemeinschaften gebeten worden sind, selbst eine Reihe von Angaben zu machen, darunter auch die Zahl ihrer Gläubigen anzugeben. Gemäß dieser Erhebung sieht die Zahl der Gläubigen in Kroatien zu Beginn des 3. Jahrtausends folgendermaßen aus:

Die Präsenz der Religionsgemeinschaften in Kroatien

Ein noch exakteres Bild über die Religionsgemeinschaften in Kroatien vermittelt ihre offizielle Evidenz, d. h. die verwaltungsmäßige Registrierung der Religionsgemeinschaften in Kroatien. Für die Eintragung einer jeden Religionsgemeinschaft in das Register der Religionsgemeinschaften in der Republik Kroatien ist das Verwaltungsministerium zuständig. Obwohl heute (2013) bereits von insgesamt 52 in Kroatien registrierten Religionsgemeinschaften gesprochen wird, liegt der Öffentlichkeit bisher nur ein Bericht des kroatischen Parlaments aus dem Jahr 2006 vor, worin namentlich insgesamt 42 offiziell registrierte Religionsgemeinschaften aufgezählt und in drei Gruppen kategorisiert werden:

Eine erste Gruppe stellen elf Religionsgemeinschaften dar, die in das Register aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu „den geschichtlichen Religionsgemeinschaften des europäischen Kulturkreises“ eingetragen wurden: 1. die Katholische Kirche, 2. die Serbische Orthodoxe Kirche in der Republik Kroatien, 3. die Evangelische Kirche in der Republik Kroatien, 4. die Reformierte christliche calvinistische Kirche in Kroatien, 5. die Islamische Gemeinschaft in der Republik Kroatien, 6. die Bulgarische Orthodoxe Kirche in der Republik Kroatien, 7. die Montenegrinische Orthodoxe Kirche in Kroatien, 8. die Makedonische Orthodoxe Kirche in der Republik Kroatien, 9. die Kroatische Altkatholische Kirche, 10. die Vereinigung der jüdischen Gemeinden in der Republik Kroatien und 11. die Jüdische Glaubensgemeinschaft „Bet Israel“ in Kroatien.

Die zweite Gruppe bilden sieben Kirchen, die registriert worden sind, weil sie „auf dem Gebiet der Republik Kroatien verwurzelt sind“: 1. die Evangelische Pentekostale Kirche in der Republik Kroatien, 2. die Kroatische Adventistische christliche Kirche in der Republik Kroatien, 3. der Bund der baptistischen Kirchen in der Republik Kroatien, 4. die Kirchen Christi in der Republik Kroatien, 5. die Kirche Gottes in Kroatien, 6. der Bund der pentekostalen Kirchen Christi in der Republik Kroatien und 7. die Reformierte Bewegung der Adventisten des Siebten Tages.

In der dritten Gruppe befinden sich die übrigen 24 registrierten Religionsgemeinschaften: 1. die Christliche Neopentekostale Kirche in der Republik Kroatien, 2. die Pfingstliche Kirche Christi der „Kleingetauften“, 3. die Neuapostolische Kirche in der Republik Kroatien, 4. die Kirche des ganzheitlichen Evangeliums, 5. die Reformierte christliche Kirche der Ungarn in der Republik Kroatien, 6. die Protestantische Reformatorische christliche Kirche in der Republik Kroatien, 7. die Zeugen Jehovas – christliche Glaubensgemeinschaft, 8. die Evangelische Kirche der Waldenser, 9. die Evangelische methodistische Kirche in Kroatien, 10. die Kirche der Schüler Christi, 11. die Unabhängige baptistische Kirche, 12. der Bund der Kirchen – das Wort des Lebens, 13. die Internationale vereinigte pentekostale Kirche in der Republik Kroatien, 14. die Christliche Prophetenkirche, 15. die Freie katholische Kirche, 16. die Kirche „Frohe Botschaft“, 17. die Evangelischen Christen, 18. die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen), 19. die B'ahai Gemeinde Kroatiens, 20. die Hinduistische Religionsgemeinschaft Kroatiens, 21. die Vischnaitische Religionsgemeinschaft in der Republik Kroatien, 22. die Buddhistische Religionsgemeinschaft Dharmaloka, 23. die Scientologische Kirche in Kroatien und 24. das Universelle Leben.

Die Bedingungen für die Einschreibung der Religionsgemeinschaften in das offizielle Register der Religionsgemeinschaften sind durch das erwähnte Gesetz über die Rechtslage der Religionsgemeinschaften in Kroatien festgelegt worden. Wesentlich ist, dass die Gemeinschaft mindestens 500 Gläubige zählen und mindestens fünf Jahre lang als Verband mit rechtlicher Verantwortung wirken muss. Es gab Fälle, wo der Eintrag verweigert wurde, z. B. im Fall der so genannten Luziferianischen Kirche oder im Fall Ordo Templi Orientis. Besonders gilt dies dann, wenn eine Gemeinschaft nicht beweisen konnte, dass sie rechtliche und nicht physische Person ist.

Die offizielle Registrierung ermöglicht das Wirken in der Öffentlichkeit. Gemäß Artikel 9 des Gesetzes können außerdem „Fragen von gemeinsamem Interesse für die Republik Kroatien und für eine oder mehrere Religionsgemeinschaften auch durch einen Vertrag geregelt werden, den die Regierung der Republik Kroatien und die Religionsgemeinschaft miteinander schließen“. Bisher haben mit dem Staat folgende Religionsgemeinschaften entsprechende Verträge geschlossen: die Katholische Kirche (durch vier Verträge mit dem Heiligen Stuhl); die Serbische Orthodoxe Kirche; die Islamische Religionsgemeinschaft in Kroatien; die Evangelische Kirche in der Republik Kroatien; die Reformierte christliche (calvinistische) Kirche in Kroatien; die Evangelische pentekostale Kirche in der Republik Kroatien gemeinsam mit der Kirche Gottes und dem Bund der pentekostalen Kirchen Christi in der Republik Kroatien; die Christliche Adventistische Kirche in der Republik Kroatien gemeinsam mit der Reformbewegung der Adventisten des Siebten Tages; der Bund der baptistischen Kirchen in der Republik Kroatien gemeinsam mit der Kirche Christi; die Bulgarische Orthodoxe Kirche in Kroatien; die Kroatische Altkatholische Kirche; die Makedonische Orthodoxe Kirche in Kroatien; die Vereinigung der jüdischen Gemeinden in der Republik Kroatien und die Jüdische Glaubensgemeinschaft „Bet Israel“ in Kroatien. Die Religionsgemeinschaften, die einen Vertrag mit dem Staat geschlossen haben, genießen eine Reihe von Rechten und Vergünstigungen. Sie bekommen z. B. regelmäßige finanzielle Unterstützung vom Staat, dürfen Religionsunterricht in den Schulen halten; Ehen, die in der Religionsgemeinschaft geschlossen werden, haben auch zivilrechtliche Gültigkeit. Eine Besonderheit betrifft die Katholische Kirche: Da der Vertragspartner der Heilige Stuhl ist, haben die Abkommen der Republik Kroatien mit ihr internationalen (zwischenstaatlichen) Charakter.

Für die Vorbereitung solcher Verträge ist der Ausschuss der Regierung der Republik Kroatien für die Beziehungen mit den Religionsgemeinschaften zuständig. Der Vertrag zwischen dem Staat und der Religionsgemeinschaft „kann“, „muss“ aber nicht geschlossen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen fehlen. Einige Religionsgemeinschaften führen deshalb zur Zeit Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Im oben erwähnten Gesetz vom 4. Juli 2002 führt Artikel 3 aus: „Eine Religionsgemeinschaft darf bei der Verkündigung ihrer Glaubensvorstellungen und in ihrem übrigen Wirken keinerlei Intoleranz oder Vorurteile gegenüber den anderen Religionsgemeinschaften und Bürgern verbreiten; bei der Förderung ihres Glaubens und im übrigen Wirken darf sie die anderen Religionsgemeinschaften oder die Bürger ohne Glaubensüberzeugung bei der freien Ausübung des Glaubens oder einer anderen Überzeugung nicht hindern.“ Dennoch äußern manche der „staatlich nicht anerkannten“ kleineren Religionsgemeinschaften hin und wieder eine etwas „schärfere“ Kritik, und zwar nicht nur am Staat, sondern auch an anderen Gemeinschaften, insbesondere an der Katholischen Kirche. Die kritisierten Kirchen und Religionsgemeinschaften erleben solche Kritik als unangemessen, verletzend und dem ökumenischen Miteinander nicht dienlich.

Ökumenische und interreligiöse Institutionen als Instrumente der Zusammenarbeit der Religionsgemeinschaften

Im Rahmen der christlichen Religionsgemeinschaften ist 1997 der Ökumenische Koordinationsausschuss der Kirchen in Kroatien gegründet worden, der die Kirchen in Kroatien umfasst, die der Konferenz der Europäischen Kirchen (KEK) und dem Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) angehören: die Katholische Kirche, die Serbische Orthodoxe Kirche, die Evangelische Kirche, die Reformierte christliche (calvinistische) Kirche in Kroatien, der Bund der baptistischen Kirchen in der Republik Kroatien und die Evangelische pentekostale Kirche in der Republik Kroatien. Dieser Ausschuss sorgt zum Beispiel für die jährliche Übersetzung und Veröffentlichung der Gebetstexte zur Weltgebetswoche für die Einheit der Christen.

Was den interreligiösen Bereich betrifft, sind neben anderen Initiativen die Begegnungen der hohen Würdenträger der Religionsgemeinschaften in Kroatien zu erwähnen. Insgesamt haben bisher acht Begegnungen stattgefunden, an denen zuletzt zwölf „große“ und „kleine“ Religionsgemeinschaften teilnahmen: die Katholische Kirche, die Serbische Orthodoxe Kirche, die Bulgarische Orthodoxe Kirche, die Makedonische Orthodoxe Kirche, die Evangelische Kirche in der Republik Kroatien, die Reformierte christliche (calvinistische) Kirche in der Republik Kroatien, der Bund der baptistischen Kirchen in der Republik Kroatien, die Evangelische pentekostale Kirche in der Republik Kroatien, die Christliche Adventisten-Kirche, die Vereinigung der jüdischen Gemeinden in der Republik Kroatien, die Jüdische Glaubensgemeinschaft „Bet Israel“ in Kroatien und die Islamische Gemeinschaft in der Republik Kroatien. Die teilnehmenden Gemeinschaften beziehen gemeinsam Stellung zu wichtigen ethischen und gesellschaftlichen Fragen (Familie, Schutz des Lebens, Wirtschaft usw.).

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die „kleineren“ und die „größeren“ Kirchen und Religionsgemeinschaften in Kroatien trotz gelegentlicher Unstimmigkeiten in manchen Fragen dialogfähig sind und fruchtbar zusammenarbeiten.