Die Islamische Gemeinschaft in Slowenien: Geschichte, Organisation und Verwaltung

aus OWEP 2/2017  •  von Nedžad Grabus

Prof. Dr. Nedžad Grabus ist der Großmufti der muslimischen Gemeinschaft in Slowenien.

Zusammenfassung

Seit Ende des 19. Jahrhunderts haben sich Muslime auf dem Gebiet Sloweniens in größerer Zahl niedergelassen. Der Beitrag skizziert die Organisation der Gemeinschaft und beschreibt die gegenwärtige Lage der Muslime in der slowenischen Gesellschaft.

Historischer Hintergrund

Muslime leben auf dem Gebiet der Republik Slowenien seit dem frühen 20. Jahrhundert. Historische Studien und Geschichtsbücher im slowenischen Erziehungssystem erwähnen den Islam und Muslime allerdings schon aus der Zeit der türkischen Einfälle im 15. bis 17. Jahrhundert. Diese Periode, die außergewöhnlich schwierig für die Slowenen war, umfasst eine bedeutende historische Zeit, in der sich das slowenische nationale Gedächtnis entwickelt hat.

Die Entwicklung und die Gegenwart von Islam und Muslimen auf slowenischem Territorium wird mit der österreichisch-ungarischen Zeit in Verbindung gebracht, als das Reich nach dem Berliner Kongress 1878 das Mandat erhielt, Bosnien und Herzegowina zu okkupieren. Damals wurde Bosnien und Herzegowina Teil eines politisch-rechtlichen Systems, zu dem auch das heutige Slowenien gehörte. Das war eine kulturell-zivilisatorische Wende für die slawische muslimische Bevölkerung. Die Bosniaken hatten mehr als vier Jahrhunderte im Osmanischen Reich gelebt, jetzt gehörten sie zum österreichisch-ungarischen Imperium. Die offizielle Religion der Osmanen war der Islam, und die im Habsburgerreich war das Christentum. Österreich-Ungarn achtete am Ende des 19. Jahrhunderts zwar schon die Glaubensunterschiede, aber man hatte keine juristische und politische Verwaltungserfahrung mit Fragen, die das Christentum nicht betrafen. Über Jahrhunderte waren der Islam, das Osmanische Reich und damit ein anderer Glaube und eine andere Kultur die größten Feinde für Österreich-Ungarn; daher führte es nach der Okkupation von Bosnien und Herzegowina 1878 nach und nach Reformen in allen Lebensbereichen ein. Die Führer der Muslime haben über viele Jahre einen Kampf um Autonomie in Fragen des Glaubens, der Erziehung und der Kultur geführt. Diese Autonomie wurde ihnen 1909 gewährt. Die Habsburgermonarchie führte 1912 ein Gesetz ein, womit der Islam einen juristischen Rahmen erhielt.

Eine bedeutende Zahl von Muslimen wurde auf dem Territorium des heutigen Sloweniens während des Ersten Weltkriegs registriert. Damals waren einige tausend Bosniaken aus Bosnien Soldaten in der österreichisch-ungarischen Armee, vor allem am Isonzo. Darüber gibt es einige Zeugnisse, von denen zwei besonders interessant sind. Im Dorf Log (it. Bretto) entstand 1917 eine Moschee, die nach dem Ende des Krieges wieder abgerissen wurde. Die Zeitung „Slovenec“ berichtete am 24. Oktober 1917, dass bei der Eröffnung dieser Moschee der höchste Glaubensvertreter der Muslime, der Reis-ul-ulema aus Sarajevo, und der Militärmufti anwesend waren. Ein anderer interessanter Hinweis sind die Gräber, in denen Soldaten mit eindeutig erkennbaren Namen von Muslimen aus Bosnien und Herzegowina bestattet sind. Nach Ende der italienischen Besetzung dieses Teils von Slowenien wurden auf den Gräbern der Muslime Kreuze aufgestellt. Das Denkmalschutzamt in Nova Goriza hat sich 2007 auf Bitte der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien bereit erklärt, auf diesen Gräbern angemessene religiöse Symbole anzubringen. Eine bedeutende Zahl von Muslimen ist auch auf anderen Friedhöfen bestattet, auch wenn es hierfür keine genauen Angaben gibt. Ein Beispiel hierfür ist der 1962 aufgelassene muslimische Friedhof in Ljubljana, von dem aus die sterblichen Überreste aller dort Bestatteten in ein Beinhaus in der katholischen Friedhofskapelle des Hauptfriedhofs von Ljubljana überführt wurden.

Statistik

Das slowenische Parlament hat 1991 die Verfassung der Republik Slowenien verabschiedet, wonach Slowenien eine parlamentarische Demokratie ist. In der Verfassung wird die Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften betont. Zusätzlich werden Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit garantiert. Die Verfassung spricht außerdem von zwei autochthonen ethnischen Gruppen (Italiener und Ungarn), die einen besonderen Status in Slowenien haben.

Artikel 7 formuliert: „Staat und Glaubensgemeinschaften sind voneinander getrennt. Die Glaubensgemeinschaften sind gleichberechtigt; ihr Wirken ist frei.“ Dieses Prinzip setzt die Grenzen für zwei autonome juristische Subjekte, die in Übereinstimmung mit der europäischen Praxis der Anwendung von Glaubensfreiheit auf den Gebieten von gemeinsamen Interessen zusammenarbeiten.1

Laut den Volkszählungen von 1921 bis 2002, als in Slowenien auch nach der Glaubenszugehörigkeit gefragt wurde, hat es immer Muslime in Slowenien gegeben. 1921 waren es 649, im Jahr 1931 bereits 927, und 2002 wurden 47.488 Muslime registriert. Die größte Zahl von Muslimen ist nach dem Zweiten Weltkrieg zugewandert, zur Zeit einer schnellen Entwicklung und Industrialisierung Sloweniens. Es handelte sich vor allem um Arbeiter, die sich nicht aktiv mit gesellschaftlichen, kulturellen und Erziehungsfragen beschäftigt haben.

Nach den Volkszählungen und der religiösen Eigenbeschreibung ist die slowenische Bevölkerung vorwiegend katholisch. Entsprechend der Zählung von 2002 waren von den 1.964.036 Einwohnern 57 Prozent Katholiken und 2,4 Prozent Muslime, während 2,3 Prozent orthodox waren und 0,8 Prozent evangelisch. Das sind die aktuellsten Angaben, da in der Volkszählung von 2011 nicht nach der Religionszugehörigkeit gefragt wurde.

Die größte ethnische Gruppe unter den Muslimen sind Bosniaken (21.542 und damit 1,2 Prozent der slowenischen Gesamtbevölkerung). Darunter fallen vor allem Umsiedler und deren Nachkommen, die aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro stammen und die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach Slowenien gekommen sind; sie sind in der Regel sunnitischen Bekenntnisses. Die Leugnung der ethnischen, nationalen und sprachlichen Identität der Bosniaken seit dem Ersten Weltkrieg und der Entstehung Jugoslawiens bis zu seinem Zerfall 1991 machen sich bis heute in einer Unsicherheit hinsichtlich der eigenen ethnischen Identität bemerkbar. Dieses Problem der nationalen Zugehörigkeit sieht man auch an der Volkszählung von 2002, als sich 10.467 Bewohner Sloweniens als ethnische Muslime2 und 8.062 als Bosniaken bezeichneten. Gemäß dieser Volkszählung sind viele Muslime in Slowenien ethnische Albaner und Roma (nach offiziellen Angaben lebten 2002 in Slowenien insgesamt 6.186 Roma).

Der Islam im öffentlichen Diskurs

Der Islam und die Muslime waren bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts im öffentlichen Diskurs wenig präsent. Der ungelösten nationalen Frage der Bosniaken kam in der slowenischen Öffentlichkeit keine besondere Beachtung zu, denn das erste Jugoslawien ist als Gemeinschaft der drei Völker der Slowenen, Serben und Kroaten entstanden. Das zweite Jugoslawien hat sich jahrzehntelang geweigert, die bosniakische nationale Frage zu lösen, weshalb die Muslime eine religiöse Bezeichnung für ihre ethnische Identität hatten. Die politischen Tendenzen in Slowenien waren zum Westen hin ausgerichtet; daher war dort für Fragen der religiösen oder nationalen Zugehörigkeit, die die Nationen in den anderen Republiken des ehemaligen Jugoslawien beschäftigt haben, in den öffentlichen Debatten nicht allzu viel Raum. Studien zum Islam wurden zumeist aus den größeren europäischen Sprachen übersetzt. Im Bildungssystem wurden der osmanischen Periode auf dem Balkan und ihren Folgen für das slowenische Volk Aufmerksamkeit gewidmet.

Wichtigstes Thema im Zusammenhang mit den Muslimen in Slowenien war der Bau einer Moschee in Ljubljana. Diese Frage gewann 1969 offiziellen Charakter, als den lokalen Behörden in Slowenien der Antrag zum Bau einer Moschee übergeben wurde. Der Stadtrat von Ljubljana diskutierte 1976 über diese Frage. Nach großen Debatten in den Medien und in der Politik verlangte eine Bürgerinitiative der politischen Rechten 2004 ein Referendum gegen den Bau der Moschee. Allerdings reagierte das Verfassungsgericht der Republik Slowenien auf Initiative der Gemeinde Ljubljana und der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien mit dem Beschluss, dass kein Referendum darüber abgehalten werden könne, da es Grundrechte berühren würde, die von der Verfassung garantiert seien. Die Debatte über den Moscheebau hielt bis Ende 2008 an. In diesem Jahr hat die Islamische Gemeinschaft nach einer öffentlichen Ausschreibung von der Stadt ein Grundstück für den Bau der Moschee gekauft. Es dauerte bis 2013, bis das Grundstück baureif war und alle Genehmigungen vorlagen. Nach einem internationalen Wettbewerb mit 44 Teilnehmern wurde 2011 ein Entwurf ausgewählt, und die Islamische Gemeinschaft in Slowenien konnte bis Ende 2016 einen detaillierten Plan erstellen. In der kommenden Zeit soll der Komplex des Islamischen Kulturzentrums fertiggestellt werden, zu dem ein Minarett gehört, ferner Räume für Bildungs-, Verwaltungs- und Wohnzwecke, eine Sporthalle, ein Parkplatz und ein Restaurant mit einem Park.

Die Organisation der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien

Die Islamische Gemeinschaft wurde 1976 in das Verzeichnis der Glaubensgemeinschaften in Slowenien aufgenommen. Doch bis 1990 wurden die religiösen Angelegenheiten der Muslime in Slowenien von der Geistlichen Leitung der Islamischen Gemeinschaft für Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Slowenien geregelt. 1990 wurde eine eigene Leitung für Kroatien und Slowenien errichtet, und 1994 wurde die Islamische Gemeinschaft eine verwaltungstechnisch und juristisch selbstständige Gemeinschaft, die auf dem Gebiet der Republik Slowenien tätig ist.

Die Islamische Gemeinschaft in Slowenien ist die einzige Gemeinschaft für alle Muslime, die sich ihr anschließen wollen und in Slowenien leben. Das oberste Exekutiv- und Verwaltungsorgan der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien heißt Meschihat. Es hat fünf Mitglieder, die auf fünf Jahre gewählt werden. Daneben besteht eine Versammlung mit 21 Mitgliedern, die auf vier Jahre von den Moscheegemeinden in ganz Slowenien gewählt werden. In den slowenischen Städten sind 20 Imame in 18 Moscheegemeinden tätig. Jede Gemeinde hat einen Exekutivausschuss, der sich um die administrativen, wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten der Gemeinde kümmert. Der Imam ist für Glaubens- und Bildungsdinge zuständig. Dass die Islamische Gemeinschaft multinational ist, wurde weiter oben bereits erwähnt. Die Gemeinschaft ist die Gründerin des Kultur- und Bildungsinstituts „Averroes“, das kulturelle Projekte durchführt, Schriften publiziert und allgemeines Wissen aus dem Gebiet der islamischen Kultur und Zivilisation verbreitet.

Nach wie vor gibt es enge spirituelle Verbindungen zwischen der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina, zumal die meisten Mitglieder und Amtsträger der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien ethnische Bosniaken sind. Da es in Slowenien nicht genügend Imame gibt, hängt die geistliche Betreuung der Islamischen Gemeinschaft vom Zuzug von Imamen aus Bosnien und Herzegowina ab. Das Problem des Moscheebaus in Ljubljana, der sich von 1969 bis 2008 hingezogen hat, führte dann 2006 zur Registrierung einer weiteren Glaubensgemeinschaft, die den Namen „Slowenische Muslimische Gemeinschaft“ trägt. Angesichts der stark organisierten Islamischen Gemeinschaft ist diese Vereinigung von geringer Bedeutung für die muslimischen Angelegenheiten in Slowenien geblieben und hat nur wenige Mitglieder. Das slowenische Rechtssystem hat allerdings mit dieser Registrierung erstmals mit der österreichisch-ungarischen Rechtstradition, wonach es immer nur eine einzige islamische Hierarchie und Verwaltung gegeben hat, gebrochen, was in Slowenien (und auch in anderen Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie) nicht unproblematisch ist.

Ein weiteres Problem stellen in Slowenien die ungelösten Fragen der Aktivitäten von Vereinen und Verbänden dar, die intern Glaubensprogramme und -projekte entwickeln, welche zu Spannungen innerhalb der Glaubensgemeinschaft führen. Nach dem Statut der Islamischen Gemeinschaft muss jede Vereinigung, die sich mit islamischen Fragen beschäftigt, das Einverständnis der Organe der Islamischen Gemeinschaft haben. Viele Vereine Sloweniens, die sich als islamisch bezeichnen, haben dieses Einverständnis jedoch nie eingeholt und auch bisher überhaupt keinen Kontakt mit den Organen der Islamischen Gemeinschaft gehabt. Die Öffentlichkeit übt daher gerade angesichts der erhöhten Sorge vor extremen, radikalen und terroristischen Drohungen großen Druck auf die Islamische Gemeinschaft aus. Diese hat mehrfach öffentlich von den zuständigen Behörden eine Lösung dieser Frage verlangt, aber nie eine Antwort bekommen. Die slowenische Rechtsordnung steht nun vor der Herausforderung, sich um dieses Problem zu kümmern.

In Slowenien hat das Zusammenleben der Menschen mit unterschiedlichen religiösen Wurzeln eine lange Tradition. Im 20. Jahrhundert gab es keine interreligiösen Spannungen, doch sind globale Entwicklungen und Probleme auf internationaler und europäischer Ebene auch in Slowenien Ursache für xenophobe und islamophobe Strömungen. Offen ist, wie die Verbreitung von Hasssprache in den sozialen Medien verhindert werden kann, die bereits mehrfach zur Schändung von muslimischen Glaubensobjekten geführt hat.

Die Vertreter des Staates gratulieren hin und wieder, aber nicht regelmäßig den Muslimen zu den wichtigsten Feiertagen; dabei ist auch zu beachten, dass das Arbeitsgesetz die Frage freier Tage für Angehörige vieler Glaubensgemeinschaften (außer bei Katholiken und Protestanten) bisher nicht geregelt hat. Andere Fragen, die die Öffentlichkeit und die Debatte über den Islam in Europa belasten, werden nicht so leidenschaftlich gestellt, da die Muslime in Slowenien eine andere Tradition haben. Dennoch bleiben manche Bereiche ungeklärt, in denen keine Gleichbehandlung besteht, so etwa das Problem des Engagements von Imamen in geschlossenen Einrichtungen wie Gefängnissen, Krankenhäusern, der Armee usw. Darüber hat es in Slowenien einige Debatten gegeben. Der Staat stellt keine Seelsorger an, kann ihnen aber auf der Grundlage von Verträgen oder als zeitweilig Tätige entsprechende Aktivitäten gestatten. So kommt ein Imam bereits seit fünf Jahren regelmäßig als Seelsorger in ein slowenisches Gefängnis; die Islamische Gemeinschaft trägt die Fahrtkosten. In der slowenischen Armee gibt es keinen einzigen Imam – die Anstellung von Imamen würde aber sicher dazu beitragen, bestehende Vorurteile oder Missverständnisse leichter zu überwinden. Die slowenische Regierung hat immerhin 2015 einen Rat für die Beziehungen zu den Glaubensgemeinschaften gegründet, der versuchen soll, offene Fragen zwischen der Regierung und den Religionsgemeinschaften anzugehen.

Die Islamische Gemeinschaft ist auch daran interessiert, die Frage der Friedhöfe in Slowenien grundsätzlich zu lösen, wobei sie in vielen Städten gleich nach der Demokratisierung Sloweniens bereits Erfolg hatte. Positive Erfahrungen aus Jesenice, Maribor und anderen Städten haben geholfen, in Celje, Kranj und Postojna die Anlage von Begräbnisstätten Schritt für Schritt umzusetzen. Probleme gibt es nach wie vor in Ljubljana, Novo mesto und einigen anderen Orten.

Ein weiteres Problem für die Islamische Gemeinschaft ist die Beschneidung. Während das Problem in Deutschland durch ein Gesetz gelöst wurde, existiert zwar in Slowenien kein gesetzliches Verbot der Beschneidung; allerdings gibt es eine Stellungnahme des Ombudsmanns für Menschenrechte, auf deren Grundlage das Problem eher noch verkompliziert wurde, vor allem im Zentralkrankenhaus in Ljubljana. Die Ärzte weigern sich nun zumeist, eine Beschneidung aus religiösen Gründen bei Jungen durchzuführen, die jünger sind als 15 Jahre. Daher entschließen sich die Eltern häufig, die Jungen in Nachbarstaaten oder illegal in Slowenien beschneiden zu lassen. Die Islamische Gemeinschaft hat sich um die Lösung dieses Problems bemüht, bisher aber keine Ergebnisse erzielt.

Die Islamische Gemeinschaft befasst sich also im Großen und Ganzen mit Fragen der Glaubenspraxis. Die formalrechtliche Ordnung in Slowenien gewährt Glaubensfreiheit – das ist in der Verfassung und in einem eigenen Gesetz über Religionsfreiheit festgelegt, aber in praktischer Hinsicht gibt es eine Reihe von Problemen, mit denen die Gläubigen konfrontiert sind, wenn sie ihre durch die Verfassung garantierten Rechte wahrnehmen wollen.

Der Vertrag der Regierung der Republik Slowenien mit der Islamischen Gemeinschaft

Die Regierung der Republik Slowenien hat am 9. Juli 2007 mit der Islamischen Gemeinschaft ein Abkommen über die rechtliche Lage der Islamischen Gemeinschaft in der Republik Slowenien abgeschlossen, was ihre Tätigkeit erleichtert und ihren Status in der slowenischen Gesellschaft gefestigt hat. In diesem Abkommen sind Freiheit und Autonomie der Islamischen Gemeinschaft definiert, auf der Grundlage der internen Organisation dieser Gemeinschaft. Diese steht in Übereinstimmung mit der Verfassungs- und Rechtsordnung der Republik Slowenien sowie mit den Werten und Prinzipien der freien und demokratischen Gesellschaft. Der Vertrag regelt weiterhin vor allem die Freiheiten, die der Islamischen Gemeinschaft in Slowenien zustehen.

Deutsch von Thomas Bremer.


Fußnoten:


  1. Vgl. dazu auch die Hinweise im Beitrag von Ivan Janez Štuhec in vorliegendem Heft, besonders S. 113 f. (der gedruckten Ausgabe). ↩︎

  2. Hier handelt es sich um eine schwierige Frage im früheren Jugoslawien. Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie wurde den Muslimen ihre ethnische und nationale Identität genommen; sie mussten sich als Serben oder Kroaten erklären. Die Mehrheit definierte sich nicht ethnisch; erst Anfang der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurde ihnen dies zugestanden. Die Folgen dieses Problems sind bis heute spürbar. ↩︎