Alle Wege führen nach Europa

aus OWEP 3/2002  •  von Dorothée de Nève

Dr. Dorothée de Nève ist Assistentin am Institut für Politikwissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit den Forschungsschwerpunkten Vergleichende Politikwissenschaft, Parteienforschung und Transformation Südosteuropas.

Das gemeinsame Haus Europa wurde in den achtziger Jahren zu einem zentralen Begriff der Reden Michail Gorbatschows über eine europäische Zukunft nach dem Ende des Kalten Krieges. Es war eine neue, vielleicht nach wie vor utopisch anmutende Idee, über ein gemeinsames Europa nach dem Überwinden der Grenzen zwischen Ost und West nachzudenken. Mit dem endgültigen Zerfall der staatssozialistischen Systeme im Osten und Südosten des Kontinents gewann diese Idee jedoch eine neue Qualität. In Rumänien war in der ersten Transformationsphase genauso wie in den anderen postsozialistischen Ländern die Rede davon, dass das Land nun nach Europa zurückkehren werde. Diese Formulierung war in zweifacher Hinsicht merkwürdig: Denn erstens hatte Rumänien selbst in der Zeit der Herrschaft Nicolae Ceauşescus gleichzeitig Kontakte zu Ländern beider Blöcke gewahrt und war also keineswegs nur ein von der übrigen Welt abgeschnittener sowjetischer Satellit. Und zweitens – dies gilt freilich nicht nur für Rumänien – gehört dieses Land unzweifelhaft zum europäischen Kontinent. Von einer Rückkehr im engeren Sinne konnte also nicht die Rede sein. Damit wurde wohl vielmehr der Wunsch nach einem politischen und ökonomischen Neuanfang verbunden. Die Transformation in Rumänien hat seit 1989 bemerkenswerte Erfolge gezeitigt und dokumentiert den unumkehrbaren Willen zu diesem Neubeginn. Nichtsdestotrotz waren und sind mit diesem Prozess erhebliche Probleme verbunden, die nicht nur den Weg in die Europäische Union, sondern auch den Weg nach Europa im Sinne einer politischen, kulturellen und ökonomischen Gemeinschaft erschweren.

Politische Entwicklungen

In Rumänien gestaltete sich der politische Transformationsprozess in der ersten Phase anders als in den meisten anderen Ländern Ost- und Südosteuropas: Hier gab es nicht eine sanfte Revolution, sondern blutige Unruhen. Das gehasste Herrscherpaar, Nicolae und Elena Ceauşescu, wurde in einem Schnellverfahren verurteilt und hingerichtet. Hier gab es nicht ein breites antikommunistisches Forum, das die ersten wettbewerbsorientierten Wahlen gewann, sondern eine „revolutionäre Bewegung“, die so genannte Front der Nationalen Rettung, die einen langsamen Übergang vom alten zum neuen System organisierte. Hier gab es keine „Schocktherapie“ in der ersten Phase der Transformation, sondern den Versuch, durch ein langsameres Tempo der Privatisierung und Wirtschaftsreform die sozialen Folgen der Transformation möglichst gering zu halten.

Es wäre jedoch falsch, aufgrund dieser Unterschiede anzunehmen, es habe in Rumänien kein richtiger Systemwechsel stattgefunden. Selbst wenn die Front der Nationalen Rettung in ihrer Anfangsphase als eine Nachfolgepartei bezeichnet werden kann, die das institutionelle, personelle und zum Teil auch ideologische Erbe der ehemaligen Staatspartei antrat, so schuf sie dennoch in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung Grundlagen für einen politischen, sozialen und ökonomischen Neuanfang. Hierzu gehören beispielsweise die Organisation freier Wahlen, die neue Verfassung sowie zahlreiche andere neue Rechtsgrundlagen, die fundamentale bürgerliche und politische Freiheitsrechte sowie die Liberalisierung der Wirtschaftsordnung formal garantieren. Nur vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass sich diese Partei über einen so langen Zeitraum (bis 1996 und seit 2000) einer so großen Zustimmung der Wähler erfreute und weiterhin erfreut. Und nur aufgrund dieser Errungenschaften kam es 1996 und 2000 in Folge von demokratischen Wahlen zu legitimen politischen Machtwechseln.

In Bezug auf die Frage der europäischen und transatlantischen Integration des Landes bestehen innerhalb der zahlreichen Parteien Rumäniens erhebliche Differenzen, die sich allerdings im Laufe der vergangenen zehn Jahre eher verringert haben. Dennoch steht die überwiegende Mehrheit der politischen Akteure einem europäischen bzw. transatlantischen Integrationsprozess aufgeschlossen gegenüber und stimmt damit auch mit den Erwartungen der Bürger überein.

Meinungsbild der Bevölkerung

Repräsentative Umfragen haben in den vergangenen Jahren immer wieder ergeben, dass rund zwei Drittel der rumänischen Bürger ein positives Bild von der Europäischen Union haben und auch einen Beitritt des Landes befürworten würden.

Grafik 1: Würden Sie in einem Referendum für oder gegen einen Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union stimmen?

Grafik 2: Wie ist im Allgemeinen Ihr Bild von der Europäischen Union, sehr positiv, positiv, negativ oder sehr negativ?

Quelle: Barometrul de Opinie Publică. November 2001. (http://www.curs.ro. Eigene Darstellung)

Trotz dieser Zustimmung werden auch Zweifel artikuliert: So waren beispielsweise ein Viertel (28 %) der Befragten der Meinung, dass Rumänien für einen EU-Beitritt noch nicht vorbereitet sei. Ein Drittel (33 %) ist außerdem davon überzeugt, dass die politische Führung des Landes nicht das Notwendige tue, um den Beitritt in naher Zukunft zu ermöglichen (http://www.curs.ro). Mit einer EU-Mitgliedschaft verbinden die Bürger sehr unterschiedliche Hoffnungen und Befürchtungen: So erwarten viele, dass sich ihre persönlichen Einkommensverhältnisse (32 %) bzw. die Einkommenssituation in Rumänien allgemein (45 %) verbessern würde. Gleichzeitig gehen sie davon aus, dass sich die Zahl der Ausländer auf dem Arbeitsmarkt (25 %) und ausländischer Touristen (55 %) in Rumänien erhöhen würde. Mit einer allgemeinen Zunahme der Arbeitslosigkeit rechnen 17 %. Nur ein kleiner Teil (5 %) befürchtet allerdings, dass er selbst den Arbeitsplatz verlieren würde, 26 % hingegen gehen von allgemein besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus. Insgesamt kann man also sagen, dass die große Mehrheit der rumänischen Bevölkerung einem EU-Beitritt zustimmt. Dabei scheinen die Bürger im Großen und Ganzen die Chancen eines baldigen Beitritts sowie die Konsequenzen, die sich aus einer möglichen EU-Mitgliedschaft ergeben, weder übertrieben optimistisch, noch pessimistisch zu beurteilen. Überzeugte Gegner eines europäischen Integrationsprozesses stellen sowohl bei den politischen Akteuren als auch in der Bevölkerung eine kleine Minderheit dar.

Fortschritte und Probleme auf dem Weg einer EU-Integration

Rumänien hat wie die anderen postsozialistischen Länder einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. Rumänien legte im Mai 2000 ein überarbeitetes Programm vor, in dem es seine Beitrittsstrategie darlegt und zugleich erläutert, wie die in der Beitrittspartnerschaft genannten Ziele erreicht werden sollen. Ende April 2002 waren bereits 24 Kapitel geöffnet; über 9 Kapitel konnte bisher Einigung erzielt werden. Die ehrgeizige Planung sieht vor, dass bis Ende dieses Jahres alle Kapitel abgeschlossen sind, damit dann die Verhandlungen bis Ende 2003, spätestens jedoch vor Juni 2004 zum Abschluss gebracht werden können. Auch Premierminister Adrian Năstase geht gegenwärtig davon aus, dass die Verhandlungen 2004 abgeschlossen werden können und Rumänien spätestens im Jahr 2007 der Europäischen Union beitreten wird. Zu Beginn des Jahres 2002 wurde ein wichtiger Wunsch zahlreicher rumänischer Bürger erfüllt, indem die bisherigen strengen Visabestimmungen aufgehoben wurden. Rumänische Staatsbürger können nunmehr ohne Visa in die Schengen-Staaten reisen, vorausgesetzt sie verfügen über die hierfür notwendigen finanziellen Ressourcen (500,- € in bar, Reiseschecks oder eine gültige Kreditkarte). Bereits in den ersten Wochen wurde von dieser neuen Reisefreiheit reger Gebrauch gemacht.

Seit Januar 2000 hat die Europäische Union insgesamt drei Instrumente zur Unterstützung der neuen Beitrittskandidaten geschaffen: PHARE zum Aufbau der Verwaltung und Verbesserung der Infrastruktur, SAPARD für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie ISPA zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr. Im Zeitraum 2000-2002 wird Rumänien im Rahmen von PHARE jährlich mindestens 242 Mio. € erhalten. Diese Mittel sollen unter anderem dazu genutzt werden, das Justizwesen zu stärken, den Zahlungsverkehr neu zu regeln, den Energiesektor zu liberalisieren und Investitionshilfen für zahlreiche Entwicklungsprogramme zu leisten. Im Rahmen von SAPARD sind jährliche Zahlungen in Höhe von 150 Mio. € und im Rahmen von ISPA von 270,- Mio. € zu erwarten. Bei der Abrufung der SAPARD-Mittel kam es zum Teil zu Verzögerungen. Die ISPA-Zahlungen wurden unter anderem für die Trink- und Abwasserreinigung sowie die Abfallwirtschaft genutzt. Hinzu kamen Projekte zum Ausbau des Straßen- und Schienennetzes.1 Rumänien kann also bereits jetzt von erheblichen Transferleistungen profitieren; hinzu kommen die Fördermittel des Südosteuropa-Stabilitätspaktes. Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Bewerberländer unter anderem folgende Beitrittskriterien auf: institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte. Bereits 1997 kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass Rumänien diese politischen Kriterien erfüllt. Die regelmäßigen Berichte der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt würdigen denn auch die bereits erbrachten Anpassungsleistungen des Landes. Rumänien habe beträchtliche Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung seiner Institutionen erzielt, welche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz der Minderheiten gewährleisten.

Dennoch werden in diesen Berichten auch Probleme angesprochen, von denen im folgenden einige kurz diskutiert werden sollen:

  • Der neueste Bericht der Kommission2 hält fest, dass Rumänien Fortschritte beim Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft gemacht habe und die makroökonomische Stabilisierung weiter vorangekommen sei.
  • Dennoch wird Rumänien auch mittelfristig nicht in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten. Rumänien ist das ärmste Land unter den Beitrittskandidaten. Das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt beträgt lediglich 23 % des EU-Durchschnitts. 41 % der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze. Die Inflationsrate betrug im Jahr 2000 45 %. In demselben Jahr wurde auch nach mehreren Jahren erstmals wieder ein geringes Wachstum des BIP (1,6 %) verzeichnet.
  • Als wesentliche Hemmnisse für internationale Investoren werden die mangelnde Kontinuität und Stabilität der Gesetzgebung, unverhältnismäßige bürokratische Hemmnisse sowie die Korruption genannt. Durch Korruption entstehen direkt oder indirekt gravierende Verluste. Rumänien steht in einem Vergleich von 35 Ländern auf dem zweitletzten Platz vor Russland, was die Transparenz und Korruption anbelangt. Der aktuelle Bericht der Kommission weist darauf hin, dass es Rumänien bisher noch nicht gelungen ist, einen umfassenden Rahmen für die öffentliche interne Finanzkontrolle auszuarbeiten.
  • Probleme gibt es darüber hinaus auch mit internationaler Kriminalität. Anfang 2002 wurden Ermittlungen gegen achtzehn Firmen und fünfzig Personen aufgenommen, die im Verdacht stehen, Geldwäsche zu betreiben und Verbindungen zur sizilianischen Mafia zu pflegen. Hinzu kommt der Menschenhandel, der sich in den vergangenen zehn Jahren explosionsartig entwickelt hat. Rumänien gilt in diesem Zusammenhang sowohl als Ursprungs- als auch als Transitland dieses elenden „Geschäfts“. Inzwischen wurden mit internationaler Hilfe erste Opferschutz- und Betreuungseinrichtungen geschaffen.
  • Nicht nur die Korruption in der Verwaltung, sondern auch deren Leistungsfähigkeit stellt ein Problem dar, hier konnten in den vergangenen Jahren nur begrenzte Fortschritte erzielt werden.
  • Als besonderes politisches Problem gilt die Effizienz der Legislativen: Durch eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Verordnungen und Dringlichkeitsverordnungen der Regierung wird erstens der reguläre Gesetzgebungsprozess torpediert, zweitens die Gewaltentrennung unterlaufen und drittens eine sehr instabile Gesetzgebung verursacht. In Zukunft wird es darüber hinaus erforderlich sein, die Unabhängigkeit der Judikative besser als bisher zu gewährleisten.
  • Neben den bereits genannten wirtschaftlichen und politischen Problemen wird auch auf Defizite im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hingewiesen. Kritisiert wurden vor allem die Defizite im Bereich der Kinderrechte (z.B. Adoptionsrecht), die Situation der Straßenkinder, die Lebensbedingungen in Kinderheimen sowie Heimen für körperlich und geistig behinderten Erwachsenen und die Diskriminierung von Minderheiten, insbesondere der Roma. Ein neuer Bericht des Europarates vom 10. Januar 2002 bestätigt ebenfalls die weiter anhaltende Diskriminierung der Roma.
  • Dass die Schwierigkeiten jenseits aller bereits erbrachten Leistungen, die in dem aktuellen Bericht benannt werden, ein Problem für einen schnellen EU-Beitritt darstellen, hat auch die vorläufig letzte Aussage des außenpolitischen Ausschusses des Europaparlaments gezeigt, der eine für Rumänien härtere Variante des Berichts über die Fortschritte der EU-Kandidatenländer gebilligt hat. Darin werden Rumänien Einmischung der Politik in die Justiz, Korruption, übermäßige Gewaltanwendung durch die Polizei sowie Beeinträchtigung der Pressefreiheit vorgeworfen. Erweiterungs-Kommissar Günther Verheugen erklärte, er habe die rumänischen Behörden wiederholte Male auf diese ernsten Unzulänglichkeiten aufmerksam gemacht (http://www.europarl.eu.int).

Insgesamt betrachtet gilt es also festzuhalten, dass Rumänien die politischen Kriterien eines EU-Beitritts trotz der genannten Probleme erfüllt. Weitere Reformen im Bereich der zentralen politischen Institutionen (Legislative, Justiz und Verwaltung) sind erforderlich, Maßnahmen zur Förderung und Einhaltung von Menschen- und Minderheitenrechten unabdingbar. Unsichere rechtliche Rahmenbedingungen sowie eine geringe Verwaltungskapazität und Korruption behindern die weitere wirtschaftliche Entwicklung.

Perspektiven

Bevor ein Beitritt in greifbare Nähe rückt, wird einerseits Rumänien die bisherigen Anpassungsbemühungen weiter vorantreiben und vertiefen müssen. Andererseits sind bei der Europäischen Union Reformen erforderlich, die freilich nicht nur aufgrund der Integration weiterer Länder notwendig erscheinen. Hinzu kommt eine neue, durchaus umstrittene Debatte innerhalb der EU über ihre eigenen Grenzen. Jenseits all dieser noch zu klärenden Fragen und Probleme gilt es allerdings auch, die weitere Argumentation für die EU-Osterweiterung nicht auf fragwürdige Argumentationslinien und Illusionen zu begründen. Für einen Beitritt Rumäniens spricht nicht, wie gelegentlich versucht wird, die EU-Osterweiterung als eine Art Hilfsprojekt zu deklarieren. Denn die EU-Osterweiterung dient selbstverständlich nicht dem Ziel, durch Expansion eine andere Art der „Entwicklungshilfe“ zu leisten. Ebenso wenig überzeugend sind letztlich immer wieder artikulierte historische, moralische oder kulturelle Verpflichtungen. Denn es gibt keinen Anspruch auf eine Aufnahme in die Europäische Union, und zwar ganz unabhängig von den Leistungen, die Rumänien bereits erbracht hat bzw. noch erbringen wird. Die Europäische Union entscheidet als Bündnis, wie jedes andere Bündnis auch, selbst und anhand eigener Kriterien über die Aufnahme weiterer Mitglieder. Da in diesem Entscheidungsprozess vielfältige Interessen und politische Erwägungen eine Rolle spielen, bleibt das Ergebnis trotz der bereits festgelegten Verfahrensregeln in gewisser Hinsicht offen und unkalkulierbar. Unabhängig davon aber, ob Rumänien in naher, mittlerer oder ferner Zukunft Mitglied der Europäischen Union wird, gilt es im Interesse einer gemeinsamen europäischen Zukunft, die kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen und zu intensivieren. Denn Europa kann es sich keineswegs leisten, einen Teil des gemeinsamen Hauses sich selbst zu überlassen, abzutrennen oder gar verfallen zu lassen.


Fußnoten:


  1. Angaben aus dem Regelmäßigen Bericht 2000 der Kommission über die Fortschritte Rumäniens, Brüssel. ↩︎

  2. Im Folgenden, wenn nicht anders vermerkt, alle Angaben aus dem Regelmäßigen Bericht 2001 über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. ↩︎