Zum Hintergrund der albanischen Blutrache

aus OWEP 4/2010  •  von Hildegard Sühling

Hildegard Sühling ist Theologin und hat 2002 bis 2007 bei einer europäischen Organisation im Kosovo und in Albanien gearbeitet.

Blutrache ist ein Grundprinzip des albanischen nicht-staatlichen Gewohnheitsrechts „Kanun“. Seine Entstehung hängt eng mit den Lebensumständen der albanisch-patriarchalischen Gesellschaften in den unzugänglichen nordalbanischen Bergen zusammen. Die auf sich gestellten Sippen mussten selber für Recht und Ordnung sorgen. Diese Sammlung mündlichen Gewohnheitsrechts entstand vermutlich schon in vorosmanischer Zeit, wurde aber erst spät niedergeschrieben. Es gibt regional unterschiedliche Kanuns; doch finden sich Grundprinzipien, die überregional gelten. Der bekannteste ist der so genannte Kanun des Lekë Dukagjini, der in den nordalbanischen Bergen und im Kosovo verbreitet war und ist. Er wurde vom Franziskaner Shtjefën Gjeçovi (1874-1929) vor etwa 100 Jahren schriftlich niedergelegt. Dieser Kanun regelt die alltäglichen wie auch die außergewöhnlichen Dinge des Lebens. In 1.263 Paragraphen werden Regeln, Normen und Werte abgehandelt. Grundpfeiler des Gewohnheitsrechts sind die Gastfreundschaft, die Besa (eine Art Waffenstillstands-Schwur), die männliche Ehre und die Blutrache.

Bei der Blutrache gilt folgender Ablauf: Jemand begeht eine Mordtat oder Totschlag; auch Grundstückskonflikte, Ehrverletzungen oder Eifersucht sind klassische Ausgangslagen. Nach dem Prinzip „Blut wird mit Blut vergolten“ verlangt ein Toter der einen Familie einen Toten der anderen Familie. Blutrache gilt als ethische Handlung, um das Gleichgewicht innerhalb einer Gesellschaft wieder herzustellen. Das Instrument dazu ist die Rache. Die Familie, die einen Toten zu beklagen hat, wählt ein männliches Familienmitglied aus, das den Rachemord begehen muss. Er steht unter hohem gesellschaftlichen und familiären Druck. Dabei werden er und seine Familie von der Gemeinschaft privilegiert und dürfen von der Täterseite nicht beleidigt oder provoziert werden. Die Täterfamilie wird gemieden, ihre Männer müssen sind nur im eigenen Haus vor dem Rachemord sicher. Dieses ist für den Rächer tabu. Frauen und Minderjährige sind von Racheakten nicht betroffen. Sie übernehmen außerhäusliche Arbeiten wie die Feldarbeit.

Die Familie des Täters versucht in der Regel, den Gegenmord zu verhindern. Sie schickt schnellstmöglich einen Vermittler zur Familie des Opfers, um eine Friedenszeit bzw. einen Waffenstillstand (Besa) zu erbitten. Diese gewährt entweder keine Besa oder nur für kurze Zeit. In der Zeit der Besa müssen die männlichen Familienmitglieder keine Rache fürchten. Sie können sich frei bewegen, meiden aber die andere Familie, um sie gütig zu stimmen. Die Besa wird unter allen Umständen eingehalten. Läuft sie ab, werden wieder Vermittler geschickt, die eine weitere Besa-Zeit erbitten, die gewährt werden kann. Das kann oft Jahre dauern. Vermittler sind Autoritätspersonen mit viel Erfahrung und ohne eigenes Interesse. Nach erfolgreichem Erbitten einer Reihe von Besa-Zeiten erfassen die Vermittler eine günstige Stimmung für den Vorschlag zur Versöhnung (pajtim) oder zur Verzeihung (falje). Versöhnung geschieht unter Bedingungen. Die Opferfamilie verlangt etwa Kompensation oder fordert, dass die Gegenseite aus der Dorfgemeinschaft ziehen muss. Wird keine Besa gewährt, muss jederzeit mit einem Rachemord gerechnet werden. Er wird nicht geheim ausgeübt. Der Rächer muss sein Opfer vorher warnen und darf es auf keinen Fall von hinten überfallen. Der Rächer braucht die Öffentlichkeit, um zu beweisen, dass er seine familiäre und gesellschaftliche Pflicht erfüllt hat. Nach der Tat lässt er die Familie verständigen und den Toten zu ihr bringen. Nach dem Mord gilt die Tat als ausgeglichen und erledigt.

Der Kanun natürlich steht in Konkurrenz zum jeweiligen staatlichen Rechtssystem. Blutrache verträgt sich auch nicht mit der Rechts- und Werteauffassung der Religionsgemeinschaften. Trotzdem gab man im katholisch geprägten albanischen Norden der Blutrache Vorrang vor dem Tötungsverbot der Kirche. Nur dem jahrzehntelangen kommunistischen Regime ist es gelungen, die Blutrache in Albanien fast völlig zu beseitigen. Nach der Wende der neunziger Jahre drang der Kanun wieder an die Oberfläche, jedoch spielen seine Regeln oft keine Rolle mehr. Daher sollte man nicht von Kanun und Blutrache sprechen, sondern eher von Kriminalität, um die albanische Gesellschaft nicht unnötig zu archaisieren. Die alte Ordnung passt nicht mehr zu einer Gesellschaft, die sich nach Europa hin orientiert. Ein albanischer Wertediskurs hat bereits begonnen.